Hand hält Stempel mit der Aufschrift "Plagiat"
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG rügt Wissenschaftler wegen Plagiats

Der DFG-Hauptausschuss hat die schriftliche Rüge eines Wissenschaftlers beschlossen und zieht damit Konsequenzen für wissenschaftliches Fehlverhalten.

04.07.2019

Auf Empfehlung des "Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens" hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auf seiner Sitzung eine "schriftliche Rüge" gegen einen Wissenschaftler beschlossen. Dies teilte die DFG mit.

Der Wissenschaftler hatte einen Förderantrag bei der DFG eingereicht. Bei der Begutachtung seien in dem Antrag wörtliche Übernahmen aus Publikationen Dritter ohne korrekte Nennung der Quellen aufgefallen. Der Ausschuss bewertete dies als Plagiat gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Der Antragsteller, der in der Anhörung vor dem Ausschuss die Verantwortung dafür übernahm, habe zumindest grob fahrlässig gehandelt: Er hätte seinen Antrag korrekt formulieren, auf Fremdzitate hinweisen und vor Einreichung kontrollieren müssen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass es sich bei den betroffenen Passagen um den "Stand der Forschung" gehandelt habe.

Als geeignete und angemessene Maßnahme erachtete der Ausschuss eine "schriftliche Rüge" gegen den Wissenschaftler. Dem schloss sich der Hauptausschuss nun an.

ckr