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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG rügt Wissenschaftlerin für Indiskretion

Die DFG hat Maßnahmen gegen eine Wissenschaftlerin verhängt, die einen Förderantrag weitergegeben hatte. Anträge seien vertraulich zu behandeln.

28.03.2022

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am Freitag eine Wissenschaftlerin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gerügt. Zudem verhängte die DFG eine Antragssperre für ein Jahr und schloss die Wissenschaftlerin zwei Jahre lang als Gutachterin aus. Der Hauptausschuss folgte damit dem Vorschlag des zuständigen Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, teilte die Organisation mit.

Der Wissenschaftlerin sei vorgeworfen worden, einen vertraulich übermittelten Förderantrag an andere Forschende weitergegeben zu haben, um eine darin beschriebene Methode möglicherweise für deren Arbeiten zu verwenden. Die Vorwürfe erfüllten den Tatbestand der "unbefugten und unter Verletzung der Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens erfolgten Weitergabe von Anträgen", urteilte die DFG unter Berufung auf ihre Verfahrensordnung, auf die sich auch die getroffenen Maßnahmen stützten.

Obwohl die Wissenschaftlerin mit ihrem Fehlverhalten offen umgegangen sei, ihren Fehler eingestanden habe und an dessen Aufklärung selbst mitgewirkt habe, seien die Maßnahmen mit Blick auf mögliche Folgen für das auf Vertraulichkeit gegründete Begutachtungssystem der DFG dennoch angemessen.

ckr