Cornelia Koppetsch bei einem Auftritt auf der Frankfurter Buchmesse 2019.
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG straft Cornelia Koppetsch ab

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Maßnahmen gegen die Soziologin Cornelia Koppetsch verfügt. Ihr werden Plagiate zur Last gelegt.

28.03.2023

Das wissenschaftliche Fehlverhalten von Professorin Cornelia Koppetsch hat weitere Konsequenzen: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erteilt der an der TU Darmstadt tätigen Soziologin eine schriftliche Rüge und schließt sie jeweils für drei Jahre von der Antragsberechtigung und von der Tätigkeit als Gutachterin aus. Das beschloss der Hauptausschuss in seiner Frühjahrssitzung gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, teilte die Organisation mit.

Hintergrund der Maßnahmen sind Vorwürfe gegen Koppetsch, umfangreiche Textpassagen in einem Manuskript aus dem Jahr 2018 plagiiert zu haben. Das Manuskript habe sie Ende 2018 einem DFG-Förderantrag beigefügt und darin als "projektspezifische, im Erscheinen befindliche Vorarbeit ihres geplanten Projekts" ausgewiesen. Ein DFG-Ausschuss habe die Vorwürfe untersucht und zahlreiche Plagiate bestätigt. Koppetsch hat sich demnach "in erheblichem Umfang die Leistungen anderer zu eigen gemacht, ohne dies zu kennzeichnen".

Seit 2019 wurden wiederholt Plagiatsvorwürfe gegen Koppetsch öffentlich diskutiert. Die weiteren Werke wurden aber nicht durch die DFG gefördert. Die TU Darmstadt hat wegen nachgewiesener Plagiate in verschiedenen Werken von Koppetsch zwei Disziplinarverfahren gegen sie durchgeführt.

ckr