Hörsaal mit Studierenden und Lehrendem, im Bildvordergrund ein Rednerpult
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Versorgungsbezüge
DHV fordert Aufhebung von Verdienstgrenzen im Ruhestand

Die meisten Bundesländer deckeln den Zuverdienst pensionierter Beamter. Der DHV fordert ein Umdenken und verweist auf den Fachkräftemangel.

12.03.2025

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) fordert eine Aufhebung der Höchstverdienstgrenzen von Beamtinnen und Beamten im Ruhestand. In den meisten Bundesländern gibt es derzeit eine Obergrenze für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Davon abweichende Vorschriften haben derzeit etwa Hessen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen.

Lambert T. Koch hält Höchstverdienstgrenzen für wenig zukunftsorientiert und fordert in einer Mitteilung des Verbands von Mittwoch ein bundesweites Umdenken. "Auch im öffentlichen Dienst wird das Wissen von Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträgern über die gesetzliche Altersgrenze hinaus eine immer wichtigere, ja zunehmend unverzichtbare Ressource", betont der DHV-Präsident in einer Mitteilung.

Erwartete Personalengpässe an Hochschulen

Der DHV-Präsident verweist auf den demografischen Wandel und den sich daraus erwartbaren Fachkräftemangel. Dieser wurde für die Wissenschaft vor kurzem mit Zahlen untermauert: Mehr als 40 Prozent der Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen scheiden in den kommenden zehn Jahren aus, wie eine Analyse des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) im Februar ergab.

Frei gewordene Professuren bieten Chancen für jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie könnten den Personalbedarf jedoch nicht decken, erwartet Koch. Die Aufhebung der Zuverdienstgrenze im öffentlichen Dienst sieht er als Chance, damit Personalengpässe vermieden und Hochschulen handlungsfähig bleiben könnten. Die Hochschulen "stehen hier in Konkurrenz zur Privatwirtschaft und müssen daher im Bedarfsfall attraktive Angebote für Professorinnen und Professoren im Ruhestand unterbreiten können".

Eine flächendeckende Abschaffung der Höchstverdienstgrenzen reduziere laut Koch den bürokratischen Aufwand an den Hochschulen. Denn die Abwägung, ob Zuverdienste von den Versorgungsbezügen abgezogen werden müssten, sei teils schwer zu treffen. 

kas