Das Foto zeigt eine Mutter mit ihrem Kind vor einem aufgeklappten Notebook.
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Familie und Wissenschaft
DHV fordert Ausgleichs-Semester für Elternzeit

Es ist oft schwierig, Familie und wissenschaftliche Karriere miteinander zu vereinbaren. Meist betrifft es Frauen. Ein Lösungsvorschlag.

17.05.2018

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) plädiert für die Einführung eines sogenannten "Elternzeitausgleichssemesters". Es soll die Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft fördern. Antragsberechtigt sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf zeitlich befristeten Qualifikationsstellen sein. Nach mindestens sechsmonatiger Elternzeit soll es möglich sein, für die Dauer von bis zu zwei Semestern von Lehrverpflichtungen befreit zu werden, um wieder Anschluss in der Forschung zu erhalten.

"Um in der Wissenschaft Karriere machen zu können, ist es insbesondere in der Qualifizierungsphase essentiell, zu forschen und regelmäßig zu publizieren", sagte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. Doch trotz einiger Verbesserungen bestünden in der Wissenschaft weiterhin viele Schwierigkeiten, Familie und Beruf zu vereinen. Hierin liege unverändert eine "maßgebliche Ursache" für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist "geschlechtsunabhängiges Problem"

Obwohl der Anteil an Frauen in der Berufsgruppe der Hochschullehrer in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen habe, sei derzeit nicht einmal jede vierte Professur mit einer Frau besetzt. Mitverantwortlich dafür sei, dass die Familiengründung zeitlich in die Phase der Qualifikation (Dissertation, Habilitation, Juniorprofessur und vergleichbares) falle. "Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist allerdings kein frauenspezifisches, sondern ein geschlechtsunabhängiges Problem", so Kempen weiter.

Auch wenn die Erfahrung zeige, dass es vor allem Frauen seien, die – vor die Alternative Familie oder Beruf gestellt –  ihre berufliche Karriere zurückstellten, wünschten sich zunehmend auch Väter mehr Zeit für ihre Kinder. Diesem gesellschaftlichen Wandel müssten die Hochschulen Rechnung tragen. Das vom DHV vorgeschlagene "Elternzeitausgleichssemester" könne dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Länder müssen Hochschulgesetze ändern

Bei der Umsetzung eines Elternzeitausgleichssemesters seien zunächst die Länder am Zug.  Rechtlich könnten nur sie eine zeitweilige Verringerung des Lehrdeputats durch eine Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung oder durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes herbeiführen. Der DHV unterbreitet dazu den folgenden Formulierungsvorschlag:

"Von der Lehrverpflichtung wird auf Antrag für ein Semester freigestellt, wer eine Elternzeit von sechs Monaten in Anspruch genommen hat. Dauert die Elternzeit länger als sechs Monate, kann auf Antrag die Befreiung von der Lehrverpflichtung bis zu einem Studienjahr betragen."

Um flächendeckend ein solches Ausgleichssemester für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durchzusetzen, sollte nach Ansicht des DHV auch der Bund eine wichtige Rolle übernehmen. "Er könnte flankierend ein Programm zur Finanzierung von Lehrvertretungen auflegen, die durch die Gewährung eines Ausgleichssemesters für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler notwendig werden", so Kempen.

gri