Forscherin schaut jungem Forscher über die Schulter
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Positionspapier
DHV fordert klare Regeln für Tenure-Track-Verfahren

Der Deutsche Hochschulverband hat Leitlinien zur Gestaltung von Tenure-Track-Verfahren veröffentlicht. Diese sollen bestehende Unklarheiten aufheben.

28.05.2018

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) unterstützt laut einer Mitteilung den Qualifikationsweg der Juniorprofessur mit Tenure Track als einen von mehreren Qualifikationswegen zur Universitätsprofessur. Er sieht jedoch Mängel in der praktischen Umsetzung des Verfahrens: Hier bestünden noch viele Unsicherheiten für die Personalplanung an der Hochschule. Der Verband hat daher in einem Positionspapier nun Leitlinien zur Gestaltung von Tenure-Track-Verfahren formuliert.

Schon bei der Ausschreibung einer Tenure-Track-Professur müsse deutlich gemacht werden, ob es sich um einen "echten" oder "unechten" Tenure Track handle. Dasselbe gelte im Berufungsverfahren sowie für den Arbeitsvertrag und die schriftliche Berufungszusage.

Während ein "unechter" Tenure Track lediglich die Chance auf eine unbefristete Professur eröffne, garantiere der "echte" Tenure Track, wie ihn zum Beispiel das aktuelle Bund-Länder-Programm für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorsieht, im Falle einer positiven Evaluation eine unbefristete Professur. Der "echte" Tenure Track könne somit nicht durch Umstrukturierungen innerhalb der Fakultät, wegfallende Personalmittel oder andere Unwägbarkeiten seiner Grundlage aufgehoben werden.

Fakultäten und Berufungskommission müssten sich den Unterschied zwischer einem "echten" und "unechten" Tenure Track bewusst machen. Schließlich komme die Auswahlentscheidung einer vorweggenommenen Berufung auf eine Lebenszeitprofessur gleich.

Tenure Track: Fakultätsinternes Feedback statt Zwischenevaluation durch Expertenkommission

Es brauche für Berufungsverfahren und Evaluation von Tenure-Track-Professuren zwingend eine gesetzliche Grundlage, so der DHV. Universitäten sollten per Satzung klären, ob eine Zwischenevaluation von einer fakultätsübergreifenden Kommission notwendig sei – dann aber erst wie in Baden-Württemberg nach vier Jahren – oder, ob hierauf verzichtet werden könne und stattdessen ein fakultätsinternes Feedback ausreichend sei. Im Falle einer Zwischenevaluation müsse deren Zeitpunkt exakt festgelegt werden.

Regelungsbedürftig sei vor allem, nach welchen Kriterien die Leistung einer Tenure-Track-Professur in Forschung und Lehre sowie – in der Medizin – in der Krankenversorgung bemessen werden sollte und wer für die Kommissionen zur Zwischen- und Endevaluation berufbar sei. Auch der zeitliche Verfahrensablauf müsse eindeutig definiert werden. Beispielsweise müsse gewährleistet sein, dass das Evaluationsverfahren sechs Monate vor Ablauf des Dienstverhältnisses abgeschlossen sei. Zumindest bei einem "echten" Tenure Track soll nach Auffassung des DHV bei nicht positiver Endevaluation eine einjährige Anschlussbeschäftigung für eine berufliche Neuorientierung vorgesehen werden.

kas