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Hochschulfinanzierung
DHV: Hochschulpakt muss dynamisiert werden

Die Mittel für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden jährlich erhöht, die der Universitäten nicht. Das muss sich ändern.

19.07.2018

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) sieht Verbesserungspotenzial beim Hochschulpakt. Bund und Länder hat er daher aufgerufen, die derzeitigen Verhandlungen zu einer Nachfolgevereinbarung des im Jahr 2020 auslaufenden Programms zu nutzen, um dieses "dynamisch fortzuentwickeln".

"Ohne kontinuierliche Aufwüchse wird es keine qualitativen Verbesserungen an den Hochschulen geben", sagte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. "Der Graben zwischen darbenden Universitäten und prosperierenden außeruniversitären Forschungseinrichtungen würde sich vergrößern." Während die außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit dem "Pakt für Forschung und Innovation" regelmäßig Haushaltszuwächse erhielten und angeblich Probleme hätten, ihre Finanzmittel bestimmungsgemäß zu verwenden, würden die Hochschulen nur noch mit dem Allernotwendigsten versorgt, in Wirklichkeit aber weiter ausgehungert und ausgezehrt.

Kempen begrüßte vor diesem Hintergrund den Vorstoß einiger Bundesländer, nach dem sich die Länder ebenso wie der Bund zu einer jährlichen Erhöhung ihrer jeweiligen Zuschüsse für die Hochschulen verpflichten sollen. "Dies könnte es dem sich noch zurückhaltend gebenden Bund erleichtern, einer Dynamisierung des Hochschulpaktes doch noch zuzustimmen", so Kempen weiter. Dies gelte insbesondere dann, wenn die gegenseitigen Verpflichtungen in einem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern fixiert würden, in dem klare Zielvorgaben enthalten seien und Verstöße sanktioniert würden.

Überlegungen, Hochschulpaktmittel wettbewerblich zu vergeben und an Leistungsparameter wie zum Beispiel die Qualität der Lehre zu binden, lehnte der DHV-Präsident ab. Der Hochschulpakt diene ausschließlich dazu, Lücken in der Grundfinanzierung zu schließen. Die Honorierung zusätzlicher Leistung stehe mit dieser Zweckbestimmung nicht im Einklang. Die Vergabe von Hochschulpaktmittel sollte sich laut Kempen an Studienanfänger- und nicht an Absolventenzahlen orientieren. "Prämierungen für hohe Absolventenzahlen wirken korrumpierend und begünstigen eine Absenkung von Qualitätsstandards", ergänzte der DHV-Präsident.

Gemeinschaftsaufgabe Hochschulfinanzierung ins Grundgesetz einführen

Um eine nachhaltige Finanzierung von Wissenschaft und Forschung sicherzustellen, regte Kempen eine Verständigung von Bund und Ländern über eine neue, gemeinsame Finanzierungsverantwortung für die Wissenschaft an. Damit der Bund seiner Verantwortung dauerhaft gerecht und für die Länder zugleich ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werde, in ihre Hochschulen zu investieren, solle eine neue "Gemeinschaftsaufgabe Hochschulfinanzierung" in Artikel 91a des Grundgesetzes eingeführt werden.

In Wahrnehmung dieser neuen Gemeinschaftsaufgabe sollte der Bund immer dann die Hälfte des Kostenzuwachses tragen, wenn ein Bundesland nachweist, dass es seine Wissenschaftshaushalte im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Bei Haushaltskürzungen trotz vorheriger Bundesbezuschussung sollten Rückzahlverpflichtungen der jeweiligen Länder statuiert werden.

Da auf diese Weise das Wachstum von Länderausgaben für die Wissenschaft prämiert würde, hätte das Gesamtsystem eine gute Chance der finanziellen Verbesserung und Gesundung. Verändern sich die Rahmenbedingungen essenziell, zum Beispiel durch einen massiven Rückgang der Studierendenzahlen, könnte der Matchingmechanismus der Qualitätsverbesserung zugutekommen. "Wenn die derzeitige Große Koalition in Berlin bleibende Spuren in der Wissenschaftspolitik hinterlassen will, dann muss sie das Grundgesetz dahingehend ändern, dass Hochschulfinanzierung zur Gemeinschaftsaufgabe wird", sagte Kempen. "Die bisherige Politik der Pakte hat die massiven strukturellen Finanzierungsprobleme der staatlichen Hochschulen partiell mildern, aber keinesfalls dauerhaft lösen können."

gri