Portraitfoto von Prof. Dr. Bernhard Kempen
Deutscher Hochschulverband/Till Eitel

Zeitbeamtenverhältnisse
DHV kritisiert mangelnde Verlängerung von Stellen

Für Nachwuchswissenschaftler ist eine coronabedingte Verlängerung von befristeten Verträgen möglich. Für Zeitbeamte nicht immer, kritisiert der DHV.

16.03.2021

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat kritisiert, dass einige Länder die Möglichkeit zur pandemiebedingten Vertragsverlängerung in der Wissenschaft nicht einheitlich umgesetzt hätten. Der Verband forderte Bund und Länder am Dienstag erneut dazu auf, nicht nur die Verträge von Angestellten sondern auch die wissenschaftlichen Qualifikationsstellen von Zeitbeamtinnen und Zeitbeamten bei pandemiebedingten Verzögerungen zu verlängern. Dazu gehörten insbesondere Juniorprofessuren sowie akademische Räte und Rätinnen beziehungsweise Oberräte und Oberrätinnen auf Zeit.

Die Verantwortung dafür liege bei den Ländern, erklärte der Präsident des DHV, Professor Bernhard Kempen. Bislang sähen jedoch nur wenige Länder eine entsprechende Regelung vor. Hierzu zählten Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die übrigen Länder hätten bislang keine Corona-bedingte Verlängerungsmöglichkeit von Zeitbeamtenverhältnissen im Wissenschaftsbereich geschaffen. Berlin gab am Dienstag bekannt, dass Professuren mit befristeter Laufzeit um bis zu einem Jahr verlängert werden könnten.

Mecklenburg-Vorpommern habe gegenüber dem DHV darauf verwiesen, dass aus den Hochschulen kein Handlungsbedarf signalisiert worden sei. Die Evaluationen der Leistung der Betroffenen könnten "auch unter den Bedingungen einer Pandemie" getroffen werden. Zudem seien nicht alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gleichermaßen von der Pandemie betroffen.

Kempen wies dies zurück: "Das Nichtstun der meisten Länder ist enttäuschend und inakzeptabel. Die Ungleichbehandlung von angestellten und in zeitlich befristeten Beamtenverhältnissen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern lässt sich durch nichts rechtfertigen." Durch die Pandemie würden beide Personenkreise in gleicher Weise in ihrer Qualifikation beeinträchtigt. Die Länder müssten die Sorgen aller betroffenen Personen konstruktiv aufgreifen.

Im vergangenen Jahr hatte der Bund die zulässige Höchstbefristungsdauer für Angestellte im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Corona-bedingt um sechs Monate verlängert. Damit konnten die Hochschulen insbesondere Verträge von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit dem Ziel der Eigenqualifikation um sechs Monate ausdehnen.

Aktualisierung zu Berlin: 16.03.2021, 15:00 Uhr

ckr