Foto der Unterschriften und Siegel im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR.
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Ostdeutsche Professorinnen und Professoren
DHV kritisiert Umgang mit Lückeprofessuren

Professoren, die nach der Wende die Hochschulen im Osten aufgebaut haben, erhalten nur wenig Rente. Der Hochschulverband drängt auf Versöhnungsgesten.

29.09.2022

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat den Umgang der meisten ostdeutschen Bundesländer mit den sogenannten Lückeprofessuren kritisiert, ehemals angestellten Professorinnen und Professoren neuen Rechts. Die fehlende Bereitschaft von Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dem Beispiel Thüringens zu folgen und ein Gesetz zur Anerkennung der Aufbau- und Lebensleistungen der Lückeprofessuren auf den Weg zu bringen, sei enttäuschend, unverständlich und beschämend, teilte der DHV am Donnerstag mit. Der mangelnde politische Wille sei ein Armutszeugnis.

Thüringen hat als bislang einziges Bundesland Betroffenen, die nach dem 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2005 in Altersrente gegangen sind, auf Antrag eine Anerkennungsleistung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro gewährt. Das Land habe damit "eine jahrzehntelang klaffende Gerechtigkeitslücke" geschlossen. Für den überschaubaren Personenkreis der Betroffenen sei die Einmalzahlung eine politische Geste mit Signalwirkung, wenngleich sie das widerfahrene Unrecht nicht aufwiege, erklärte der DHV. Die noch lebenden Betroffenen warteten seit über 20 Jahren auf ein solches Zeichen der Versöhnung. "Lückeprofessorinnen und -professoren verdienen unseren Respekt und Wertschätzung für ihre Aufbauleistung", betonte DHV-Präsident Professor Bernhard Kempen.

Die Lückeprofessorinnen und -professoren hätten nach der Wiedervereinigung Deutschlands maßgeblich den Neuaufbau der Hochschulen in den neuen Bundesländern vorangetrieben. Auf Grund ihres fortgeschrittenen Lebensalters sei ihnen die übliche Verbeamtung verwehrt geblieben. Ihre Altersversorgung falle nun beschämend aus. Ihre Rente sei deutlich niedriger als diejenige ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen, selbst derjenigen, die wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung nach der friedlichen Revolution nicht in den Staatsdienst übernommen wurden. Maßgeblich dafür war eine Regelung im Einigungsvertrag, die die Überleitung der in der DDR erworbenen Rentenansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung auf den Stichtag 30. Juni 1995 begrenzt hat.

ckr