Lorbeerkranz
Agentur42

Milliardenförderung
Die meisten Exzellenzcluster gehen nach NRW

Das lang ersehnte Ergebnis für neue Förderungen über die Exzellenzinitiative ist bekannt. Besonders laut kann in Bonn gefeiert werden.

27.09.2018

Gebannt haben die Hochschulen in den vergangenen Wochen auf die Bekanntgabe der erfolgreichen Anträge in der aktuellen Runde der Exzellenzinitiative gewartet. Jetzt ist es offiziell: 57 Projekte von 34 Universitäten erhalten eine Förderung über das von Bund und Ländern finanzierte Programm. Am Donnerstagnachmittag haben Wissenschaftsministerin Anja Karliczek und Vertreter aus der Wissenschaft die Ergebnisse im Wissenschaftszentrum in Bonn bekanntgegeben.

Landkarte
Neu geförderte Exzellenzcluster ab 2019. DFG

Die dortige Universität war besonders erfolgreich. Alleine sechs erfolgreiche Cluster entfielen auf die Universität Bonn, davon zwei Verbundprojekte. Die Universitäten Hamburg, HU und FU Berlin sowie Köln, TU und LMU München können sich über jeweils vier erfolgreiche Anträge freuen. Bei LMU und TU München sind es jeweils ausschließlich Verbundprojekte.

Vergleicht man die Regionen in Deutschland ist Nordrhein-Westfalen besonders stark vertreten. 14 Exzellenzcluster werden in dem bevölkerungsreichsten Bundesland gefördert. Auch Universitäten aus Baden-Württemberg sind mit 12 Exzellenzclustern stark vertreten. Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Sachsen-Anhalt gingen leer aus.



Insgesamt 17 Universitäten und zwei Universitätsverbünde können sich dank der Anzahl ihrer erfolgreichen Anträge als Exzellenz-Universität bewerben. Die Entscheidung dafür fällt im kommenden Jahr. Notwendig sind mindestens zwei erfolgreiche Exzellenzcluster beziehungsweise drei Cluster im Forschungsverbund.

Für die Universität Bremen war bereits im vergangenen Jahr klar, dass sie sich künftig nicht mehr Exzellenz-Universität nennen darf. Sie schaffte es nur mit einer Projekt-Skizze in die Vorauswahl und schied damit für die Bewerbung aus. Mit der Entscheidung vom 27. September scheidet auch die Universität Göttingen für eine weitere Bewerbung als Exzellenz-Universität aus.


Von den derzeitigen Exzellenz-Universitäten können sich die folgenden für eine weitere Förderung bewerben:

  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Freie Universität Berlin
  • Humboldt-Universität Berlin
  • Technische Universität Dresden
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Universität zu Köln
  • Universität Konstanz
  • Technische Universität München
  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Universität Tübingen

Karliczek: Zehn weitere Cluster im "Hauruckverfahren"

Innerhalb der Exzellenzkommission soll es zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder "richtig geknallt" haben. Das berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Teilnehmende der Sitzung. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, setzte demnach mit den 16 Stimmen des Bundes in der Kommission durch, dass die Förderung für alle Cluster um 26 Prozent gekürzt werden.

Damit wollte Karliczek laut Berichten erreichen, dass Cluster, die von den wissenschaftlichen Gutachterinnen und Gutachtern nicht klar bewertet worden waren, noch in die Förderung gelangten. Karliczek soll mithilfe der 16 Stimmen des Bundes zehn Cluster "im Hauruckverfahren (...) in die Exzellenz" befördert haben, schreibt der "Tagesspiegel" weiter. Profitiert hätten von dieser Entscheidung vor allem unionsregierte Länder, unter anderem Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die auf diesem Weg je vier Cluster gewannen.

Die Mehrheit der Länder habe das Vorgehen abgelehnt, ebenfalls etwa die Hälfte der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Besonders für die ostdeutschen Länder, die nur vier Cluster gewonnen haben, seien die finanziellen Einbußen schmerzhaft.

Entscheidungen in der Exzellenzstrategie - 27. September 2018

Die Förderung der Projekte beginnt am 1. Januar 2019. Dann zeigt sich, ob hinter den exzellenten Anträgen auch exzellente Forschungsarbeit steckt. Pro Antrag investieren Bund und Länder drei bis zehn Millionen Euro. Insgesamt sind jährlich 385 Millionen Euro für die Projekte der aktuellen Exzellenz-Runde vorgesehen.

Bis zum 10. Dezember 2018 können die Universitäten ihre Anträge für eine Förderung als Exzellenz-Universität einreichen. Nach einer Begutachtung wird über diese am 19. Juli 2019 in der Exzellenzkommission entschieden.

Exzellenzstrategie

Die Förderlinien
Die Exzellenzstrategie besteht aus zwei Förderlinien:

1) Exzellenzcluster (EXC): projektorientierte Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten und Universitätsverbünden; koordiniert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

2) Exzellenzuniversitäten (EXU): dauerhafte Stärkung der Universitäten als Einzelinstitutionen oder als Verbünde von Universitäten und Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster; koordiniert vom Wissenschaftsrat
Beginn der Förderung
1. Januar 2019 für Exzellenzcluster
1. November 2019 für Exzellenzuniversitäten
Höhe der Förderung
Exzellenzcluster: drei bis zehn Millionen Euro pro Projekt, insgesamt rund 385 Millionen Euro jährlich
Exzellenzuniversitäten: rund 148 Millionen Euro jährlich
Weitere Termine
10. Dezember 2018: Abgabe der Anträge zu Exzellenzuniversitäten
1. Januar 2019: Förderbeginn Exzellenzcluster
Januar bis April 2019: Begutachtung der Anträge zu Exzellenzinitiativen
19. Juli 2019: Entscheidung über Anträge zu Exzellenzuniversitäten
1. November 2019: Förderbeginn für Exzellenzuniversitäten

kas