Ein Mann im blauen Anzug und mit Brille steht an einem Rednerpult im Deutschen Bundestag.
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Besoldung Bund
Dobrindt will Beamtenbezüge deutlich anheben

Die Regierung plant, die Bezüge rückwirkend zu erhöhen. Damit reagiert sie auf das BVerfG-Urteil, wonach die Besoldung einiger Länder zu niedrig ist.

16.04.2026

Die Bundesregierung plant, die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent anzuheben und zum 1. Mai 2026 unter Berücksichtigung der Neustrukturierung der Grundgehaltstabellen neu festzusetzen. So wird es in einem Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) für ein neues Alimentationsgesetz vom 15. April 2026 beschrieben. 

Im Hochschulbereich profitieren davon die Beamtinnen und Beamten an den Bundeswehruniversitäten. Für andere verbeamtete Hochschulbeschäftigte ist die Landesgesetzgebung maßgeblich. 

Mit diesen Maßnahmen sollen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Mai 2020 und von September 2025 zur Verfassungsmäßigkeit von Besoldungshöhen umgesetzt werden. Mit dem Entwurf soll außerdem der Tarifabschluss vom 6. April 2025 auf den Beamtenbereich übertragen werden. Laut Medienberichten entstehen durch die vorgesehenen Maßnahmen im laufenden Bundeshaushaltsjahr Mehrkosten von circa 3,4 Milliarden Euro, rückwirkend für 2025 in Höhe von etwa 707 Millionen Euro. 

Neu: Gruppenabstand, Besoldungshöhe, Doppelverdienermodell 

Strukturelle Anpassungen bei den Besoldungsgruppen sollen dem Abstandsgebot gerecht werden, dessen Nichteinhaltung ebenfalls durch das BVerfG mit dem Urteil von 2025 bemängelt worden war. "Diese Neustrukturierung zielt darauf ab, dem Abstandsgebot entsprechend den Maßgaben des BVerfG Geltung zu verschaffen und insoweit auch das Leistungsprinzip auf Basis nachvollziehbarer Maßstäbe auf eine neue Grundlage zu stellen", heißt es im Entwurf der Fachleute von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Abstände würden damit systematisiert und weitestgehend vereinheitlicht. 

Die bisherige Erfahrungsstufe 1 der Grundgehaltstabelle wird demzufolge in allen Laufbahngruppen abgeschafft. Wer neu einsteigt, würde so direkt in Stufe 2 beginnen. Dies wird damit begründet, dass das Gehalt der niedrigsten Besoldungsstufe laut BVerfG bei mindestens achtzig Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liegen muss. Das ist das mittlere Haushaltseinkommen der Bevölkerung, das von einer Hälfte unterschritten und von der anderen übertroffen wird. Kritische Stimmen sehen in der Orientierung an dieser Größe eine unzureichende Lösung für das Problem der relativen Unterbezahlung, da die ortsabhängig sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten dabei keine Berücksichtigung fänden. 

Neu ist auch, dass zur Berechnung der Mindestbesoldung für eine bis zu vierköpfige Familie zukünftig ein Partnereinkommen (Doppelverdienermodell) unterstellt wird, was einer Abkehr vom Alleinverdienermodell gleichkommt. Vom BVerfG sei im Urteil vom September entsprechend ausgeführt worden, dass die Alleinverdienerfamilie nur "Bezugsgröße – nicht aber normatives Leitbild – für die Bemessung der Mindestbesoldung" sei. Das BMI plant, einen ergänzenden Familienzuschlag für verheiratete Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger einzuführen. "Dieser sichert in bestimmten atypischen Ausnahmefällen, in denen in typisierender Betrachtungsweise ein Partnereinkommen tatsächlich nicht unterstellt werden kann, durch angemessene Ausgleiche eine Besoldung in Höhe aller alimentativ zu deckenden Bedarfe", erläutert das Gesetzesvorhaben. Mittels einer "Konkurrenzregelung" soll sichergestellt werden, dass dieser Familienzuschlag pro Ehepaar nur einmal gezahlt wird. Ein gesonderter Familienzuschlag für alleinerziehende Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger sei ebenfalls vorgesehen.

cva