Bundestag
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Kooperationsverbot
Durchbruch für Änderung des Grundgesetzes

Nach heftigen Kontroversen und einem langen Tauziehen scheint der Weg nun frei für eine künftige Kooperation zwischen Bund und Ländern.

23.11.2018

Die Koalition hat sich mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen Kompromiss zur geplanten Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen geeinigt. Damit kann der Bundestag die Grundgesetzänderung noch vor Weihnachten beschließen, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Berlin aus Koalitionskreisen erfuhr. Dann können Milliarden vom Bund an Länder und Kommunen fließen.

Einzelheiten der geplanten besseren Schuldigitalisierung wollen Bund und Länder zudem in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterschrieben werden soll. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden.

Die Länder wollen sich nach dem Entwurf der Vereinbarung mit dem Bund dazu verpflichten, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der Investitionen zu tragen. Der Entwurf liegt der dpa vor.

Laut einer "Gemeinsamen Erklärung" der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat man sich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

"Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend."

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro.

Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD wollten das Grundgesetz ändern, damit der Bund sich stärker an der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatten vor einem Eingriff in die Bildungshoheit der Länder gewarnt, weil der Einfluss des Bundes auf die Landesbildungspolitik dann zu groß werden könne.

aktualisiert am 23.11.2018 um 14.14 Uhr

dpa/gri