Das Bild zeigt eine Flagge des Landes Baden-Württemberg
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Baden-Württemberg
Eigener Status für Doktoranden

Ein neues Hochschulgesetz in Baden-Württemberg sieht vor, dass Doktoranden künftig ein Stimmrecht in den Hochschulgremien erhalten sollen.

Ausgabe 2/18

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat den Entwurf für das Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetz (HRWeitEG) in den Landtag eingebracht. Es soll das Landeshochschulgesetz (LHG) novellieren. Erstmals in Deutschland sollen die Promovierenden einen eigenen Status und damit ein Stimmrecht in den Hochschulgremien erhalten. "Die Doktoranden markieren immer den Beginn einer neuen Forschergeneration", sagte Ministerin Theresia Bauer. "Sie hinterfragen noch unvoreingenommen, und ihre Arbeit ist grundlegend für die Forschungskraft unserer Hochschulen. Deshalb wollen wir ihre Sichtbarkeit und ihr Gewicht in den Universitäten stärken." Promovierende sollen deshalb künftig wie Studierende oder wissenschaftliche Mitarbeiter zu einer eigenen Mitgliedergruppe werden. Sie sind damit nicht länger als bisher als Minderheiten in den beiden anderen Statusgruppen aufgeteilt.

Promotionsmöglichkeit für Studierenden an HAWs

Weiter sollen auch "talentierte Studierende" einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) bessere Möglichkeiten erhalten, zu promovieren. Deshalb soll das neue Gesetz die Bedingungen für kooperative Promotionen verbessern. HAW-Professoren sollen hierzu an die Fakultät einer Universität assoziiert werden können. Mit der Assoziierung in eine universitäre Fakultät können sie bei der Betreuung der Promovierenden die Ressourcen der Universität mitnutzen, ohne weitere inneruniversitäre Rechte und Pflichten in der akademischen Selbstverwaltung zu haben.

Weiter soll nun klargestellt werden, dass im Senat die Hochschullehrerschaft über genau eine Stimme mehr als die anderen gewählten Mitglieder verfügen muss. Den nichtprofessoralen Statusgruppen wird ein Anteil der Sitze von 40 Prozent (bei den promotionsberechtigten Hochschulen) beziehungsweise 33 Prozent (bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften) garantiert. Das Urabwahlverfahren soll auf ein zweistufiges Verfahren reduziert und das Antragsquorum von 10 Prozent auf 25 Prozent der Hochschullehrerschaft erhöht werden.

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