Kuppel des Reichtags
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Bund und Länder
Einigung für Änderung des Grundgesetzes steht

Der Bund soll künftig den Schulen Geld für die digitale Bildung geben können. Bund und Länder sind sich nun einig.

20.02.2019

Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einigte sich am Mittwoch auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung, die entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht, wie Vertreter des Vermittlungsausschusses mitteilten.

Alle Mitglieder des Ausschusses außer die Vertreter der AfD stimmten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dafür. Die AfD lehnt die Änderung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil sie will, dass Bildung reine Ländersache bleibt.

Bei dem Kompromiss geht es unter anderem darum, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen durch die Länder künftig kontrollieren darf. Mit dem Geld sollen Deutschlands Schulen digitalisiert und der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden. Pendler sollen außerdem von mehr Bundesmitteln in den Ausbau des regionalen Schienenverkehrs profitieren. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider kündigte an, bereits an diesem Donnerstag wolle der Bundestag das geänderte Gesetz für die Grundgesetzänderung beschließen. Die Länderkammer dürfte bei ihrer nächsten Sitzung am 15. März darüber entscheiden.

Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den bereits ausgehandelten Digitalpakt Schule ebnen. Fünf Milliarden Euro vom Bund sind für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern vorgesehen.

dpa