Horizon Europe 2026/2027
Einschränkungen bei Forschungs-Kooperationen mit China
Die Bundesregierung hat nach intensiver Befassung im Programmausschuss für die Annahme des Arbeitsprogramms 2026/2027 von Horizon Europe gestimmt, informierte der Bundestag am 13. April in einer Pressemitteilung. Bestandteil des Programms ist die Einschränkung der Teilnahme chinesischer Einrichtungen an Fördermaßnahmen.
Die Teilnahme Chinas ist beispielsweise in den Forschungsbereichen Gesundheit, Zivile Sicherheit und Gesellschaft sowie Digitalisierung, Industrie und Weltraum ausgeschlossen. Universitäten, die dem chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (Ministry of Industry and Information Technology, MIIT) unterstehen, dürfen generell nicht teilnehmen.
Ziele der Maßnahmen sind nach EU-Angaben unter anderem eine verbesserte Forschungssicherheit, der Schutz sensibler Technologien und die Vermeidung unerwünschter Wissensabflüsse. Die Entscheidung für die Einschränkung sei mit dem "Schutz strategischer Interessen der EU begründet", heißt es in der Antwort (21/5117) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4674).
Die Bundesregierung stellt klar, dass die Regelungen des Arbeitsprogramms künftige Ausschreibungen und keine laufenden Fördermaßnahmen betreffen. Eine rückwirkende Anpassung der Beteiligungsregeln in laufenden Verbundvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfolge nicht.
Stärkung der Forschungssicherheit und De-Risking
Die Fraktion hatte die Bundesregierung Mitte März unter anderem um Auskunft darüber gebeten, wie sie die Einschränkungen der Teilnahme chinesischer Einrichtungen an einzelnen Clustern von Horizon Europe bewertet. Internationale wissenschaftliche Kooperationen – auch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in China – seien für die deutsche Forschungslandschaft von hoher Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Energieversorgung, Gesundheit und technologische Transformation, weisen die Grünen in ihrer Anfrage hin.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass "geopolitische Entwicklungen, technologische Wettbewerbsdynamiken sowie sicherheitsrelevante Risiken eine strategische, interessengeleitete und risikobewusste Ausgestaltung" der wissenschaftlichen Kooperationen mit China erfordern. Der Leitgedanke sei "so offen wie möglich, so geschützt wie nötig". Die China-Strategie 2023 der Ampelkoalition sei hierbei "handlungsleitend". Der Fokus der Bundesregierung sei primär die konsequente Umsetzung eines De-Riskings und die Stärkung der eigenen Resilienz. Darüber hinaus wurden im Dezember 2025 Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vereinbart.
Die Bundesregierung erwartet keine größeren Auswirkungen auf die Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen Verbundprojekten, gibt sie bekannt. Die Regulierung baue auf bereits bestehenden Einschränkungen auf. Zugleich blieben "bilaterale und multilaterale Forschungskooperationen mit chinesischen Partnern in zahlreichen Bereichen" weiterhin möglich. Die Regelungen beträfen Mittlerorganisationen wie den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder die Alexander von Humboldt-Stiftung nicht unmittelbar, könnten jedoch indirekt über veränderte Kooperationsmuster an den beteiligten Hochschulen Wirkung entfalten. Entscheidungen über Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland erfolgen im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie der Autonomie der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. "In der nationalen Programmgestaltung könnten diese Entwicklungen aufgegriffen und zugleich Sicherheitsaspekte verstärkt berücksichtigt werden", kündigt die Regierung an.
Spannungsfeld: Wissenschaftsfreiheit und Sicherheitsvorgaben
In der Kleinen Anfrage der Grünen ging es darüber hinaus auch um die Verhandlungen zum Gesetz zum Europäischen Forschungsraum (European Research Area Act, ERA Act). Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Vorschlag zum ERA Act im dritten Quartal des Jahres 2026 vorzulegen. Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort, dass nach ihrer Auffassung die Wissenschaftsfreiheit und die Stärkung der Forschungssicherheit nicht im Widerspruch zueinander stehen. Es gehe vielmehr darum, durch eine starke Forschungssicherheit "die Offenheit des Wissenschaftssystems zu bewahren und langfristig zu erhalten". Die Sicherheitsbehörden sowie relevante Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts trügen im Verbund dazu bei, sicherheitsrelevante Risiken in Bezug auf aktuelle beziehungsweise zukünftige Forschungsaktivitäten anderer Länder aufzuzeigen und die Bundesregierung zu informieren.
Bezüglich der chinesischen Universitäten, die dem MIIT unterstellt sind, gibt die Regierung an, dass eine pauschale Übertragung europäischer Ausschlussregelungen auf nationale Förderprogramme nicht erfolge. "Vielmehr verfolgt die Bundesregierung einen risikobasierten Ansatz, der den jeweiligen Einzelfall sowie wissenschafts- und forschungspolitische Erwägungen berücksichtigt", erläutert sie.
Aus Sicht der Bundesregierung sollten bei der Risikobewertung wissenschaftlicher Partnerschaften mit chinesischen Einrichtungen insbesondere die Art der Einrichtung sowie des Forschungsthemas und -ziels, Dual-Use-Potentiale, wirtschaftliche Verwertungspotentiale, institutionelle Herkunft, Verbindungen und Verflechtungen beteiligter Personen, die Art der Finanzierung und potentielle zukünftige Abhängigkeiten berücksichtigt werden. Sie bewertet den aktuellen Auf- und Ausbau von China-Kompetenz an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als breit aufgestellt.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stehe im laufenden Austausch mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie (Ministry of Science and Technology, MOST) der Volksrepublik China zu aktuellen Themen der Wissenschaftskooperation. Teil dieser Gespräche sei auch der Rechtsrahmen für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in China sowie der Austausch zu möglichen Maßnahmen, um die Bedingungen für sie vor Ort zu verbessern. Ziel sei eine gemeinsame Erklärung zu einem Regelwerk.
Die Bundesregierung werde zudem bei der laufenden Konzeption der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit auf eine Anschlussfähigkeit an bestehende und geplante europäische Strukturen achten. Ziel sei es, Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Derzeit werde die Feinkonzeptionierung vorbereitet. Zum geplanten Mitteleinsatz könnten derzeit keine Angaben gemacht werden.
cva