Berliner Hochschulgesetz
Entwurf zur Reform des Berliner Hochschulgesetzes wird diskutiert

Das Berliner Hochschulgesetz wollte mehr Dauerstellen schaffen, dann gab es verfassungsrechtliche Bedenken. Nun liegt ein neuer Entwurf vor.

26.06.2025

Die Senatsverwaltung hat den Berliner Hochschulen Mitte Mai einen Referentenentwurf zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 10. Juni vorgelegt. Das hat ein Sprecher der Wissenschaftsverwaltung gegenüber Forschung & Lehre bestätigt. Nun sind Einzelheiten zum Inhalt des nicht-öffentlichen Entwurfes bekanntgeworden, über die der Wissenschaftsjournalist Jan-Martin Wiarda zuerst im Tagesspiegel berichtet hat: Die Zusage von wissenschaftlichen Dauerstellen unterhalb der Professur, die in dem im Herbst 2021 beschlossenen "Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft" enthalten war, komme im Entwurf nicht mehr vor. Sie hatte für verfassungsrechtliche Bedenken gesorgt.

Statt der Anschlusszusage in Paragraph 110 enthalte dieser nun unter 110a nach Funktionen aufgeteilte neue Stellenkategorien: Für Personen, die mehrheitlich in der Forschung tätig sind ("Researcher"), oder hauptsächlich lehren ("Lecturer"), sei die dauerhafte Anstellung vorgesehen, wenn sie wissenschaftliche Qualifikationen haben, die über die Promotion hinausgehen. Ohne diese Qualifikationen sollen befristete Verträge weiter möglich sein. Sie sollen entfristet werden, wenn vereinbarte Leistungen erbracht wurden.

Kritiker zweifeln, ob der neue Entwurf mehr Dauerstellen bringt

Kritische Stimmen werfen dem Entwurf dem Tagesspiegel-Artikel von Montag zufolge vor, an der Absicht vorbeizugehen, mehr Dauerstellen zu schaffen und wissenschaftliche Karrierewege neben der Professur attraktiver zu machen. So sei es unklar, wie viele unbefristete Lecturer- und Researcher-Stellen die Berliner Hochschulen angesichts ihrer finanziell schwierigen Lage aktuell einrichten könnten. Auch Anschlusszusagen für Personen, die noch nicht über die zusätzlichen Erfahrungen in Forschung und Lehre verfügen, dürften demnach eine Ausnahme bleiben, da es fast immer genüg qualifizierte Mitbewerberinnen und Mitbewerber gebe.

Andere begrüßen den Entwurf, weil er die strittige Anschlusszusage nicht länger enthält, die die Berliner Universitäten kritisiert hatten. So war die Präsidentin der HU Berlin, Professorin Sabine Kunst, aus Protest gegen sie zurückgetreten. Ihre Hochschule hatte gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Plus an Unabhängigkeit für die Hochschulen umstritten

Neben der abgemilderten Anschlusszusage sieht der Entwurf laut Tagesspiegel vor, dass die Hochschulpräsidien – zunächst für die kommenden fünf Jahre – das Berufungsrecht erhalten. Dies bestätigte ein Sprecher der Wissenschaftsverwaltung gegenüber Forschung & Lehre. Präsidien könnten dann, so der Tagesspiegel, "in besonders gelagerten Fällen" und "bei besonderer strategischer Relevanz" gemeinsam mit den zuständigen Dekaninnen und Dekanen und "im Einvernehmen" mit der Senatsverwaltung über eine Berufung entscheiden, so heißt es im Bericht. Sie könnten demnach auf eine Ausschreibung und die Beteiligung der Fachbereichs- und Fakultätsräte verzichten.
Auch diese Änderung stößt auf Zustimmung sowie Kritik aus der Wissenschafts-Community, wie die Zeitung darstellt. Während die einen größere Handlungsmöglichkeiten und Unabhängigkeit für die Hochschulen vermuteten, sähen andere die Pläne als Eingriff in die Mitsprache der Hochschulgremien.

Wie es mit dem Entwurf weitergeht

Einige Angehörte haben laut der Wissenschaftsverwaltung um eine Verlängerung der Frist für ihre Stellungnahme gebeten, die auch gewährt wurde. Anschließend werde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Rückmeldungen angepasst. Sobald die Mitzeichnungen der beteiligten Senatsverwaltungen vorlägen, werde der Gesetzentwurf nach einem entsprechenden Senatsbeschluss ans Berliner Abgeordnetenhaus übermittelt und veröffentlicht.

aktualisiert am 27.06.3035 um 14.44 Uhr [Ergänzung durch die Aussagen des Sprechers der Berliner Wissenschaftsverwaltung], zuerst veröffentlicht am 26.06.2025

cpy