
Bald sollen sich die Schulträger auf Fördergeld aus dem Digitalpakt bewerben können. Rund 500 Euro pro Schüler stünden zur Verfügung.
Die ersten Bundesländer haben laut einem Medienbericht die Förderrichtlinien für die Verteilung von Geld aus dem Digitalpakt Schule vorgelegt. Die Förderrichtlinie in Hamburg sei am Dienstag in Kraft gesetzt worden, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine Umfrage unter allen Ländern. Am selben Tag habe in Sachsen das Kabinett die Richtlinie verabschiedet.
In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, seien die Richtlinien noch in Arbeit. Ziel der meisten Länder sei es, dass Schulträger ihre Anträge ab Sommer 2019 stellen können.
Die Kultusministerien von Niedersachsen und Bremen vereinbarten, ihr Lehrpersonal gemeinsam für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht fortzubilden, wie das Ministerium in Hannover am Mittwoch mitteilte.
Der Digitalpakt Schule sieht vor, dass der Bund in den kommenden Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro für digitale Geräte und Lernprogramme in Schulen zahlt. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte am vergangenen Donnerstag die notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterschrieben. Für den Digitalpakt war eine Grundgesetzänderung nötig gewesen, weil Bildung eigentlich Ländersache ist – um die Details war lange gerungen worden.
Die Schulen müssen das Fördergeld über ihre Träger bei den Ländern beantragen. Die Länder veröffentlichen jeweils Förderrichtlinien – also die Bedingungen zum Abruf der Gelder.
aktualisiert am 22.05.2019 um 14:09 Uhr
dpa/ckr