Europäischer Forschungsraum
EUA empfiehlt "forschungstaugliches" ERA-Gesetz
Die Fähigkeit der Forschungsinstitutionen, in unterschiedlichen nationalen, rechtlichen und institutionellen Kontexten effektiv zu agieren, dürfe durch das geplante Gesetz zum Europäischen Forschungsraum (ERA) nicht eingeschränkt werden. Das ist eine zentrale Forderung im aktuellen Policy Paper der Europäischen Universitätsvereinigung (EUA). Es gehe vielmehr darum, jede formulierte Verpflichtung daraufhin zu prüfen, ob sie "forschungstauglich" sei, das heißt Bildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten nicht behindere.
Das Policy Paper ist der EUA zufolge eine Reaktion auf die von der Europäischen Kommission in ihrer öffentlichen Konsultation identifizierten spezifischen Maßnahmen. Das geplante ERA-Gesetz soll demnach Komplementarität mit verwandten EU-Initiativen wie dem Innovationsgesetz sowie eine enge Koordinierung mit dem Europäischen Bildungsraum und dem Europäischen Hochschulraum anstreben. Besonders wichtig sei hierbei die geplante Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&I).
Einige Kommissionsvorschläge im Gesetzentwurf für das zehnte EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm (FP10) behinderten jedoch die vom ERA-Gesetz angestrebte Schließung der Innovationslücke. So werde darin vorgeschlagen, den Forschungseinrichtungen nur dann mehr Fördermittel zur Verfügung zu stellen, wenn das jeweilige Land seine jährlichen nationalen Ausgaben für Forschung und Innovation ebenfalls erhöh. Hier würden nach Ansicht der EUA die Forschungsinstitutionen letztlich für Regierungsentscheidungen bestraft, auf die sie keinen Einfluss hätten.
EU-weite Vertragsvorlage für Forschungskarrieren
Die EUA setzt sich in ihrem Papier dafür ein, allgemein anerkannte Karrierephasen samt Definition von Verantwortlichkeiten und Bewertungskriterien in der akademischen Laufbahn zu etablieren. Dies könne den Weg für eine EU-weite Vertragsvorlage für Forschende ebnen und deren breitere Anwendung durch Universitäten und Forschungseinrichtungen unterstützen. Variierende Aufgaben und der Status von Forschenden je nach Mitgliedstaat und Sektor sowie die notwendige Anpassung an den nationalen Kontext und die Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsmarktes seien dabei Herausforderungen.
"Das Gesetz könnte Mindeststandards für praktische Aspekte von Forscherverträgen vorsehen, wie zum Beispiel bezahlten Urlaub (Feiertage, Krankheitsurlaub, Elternzeit) und Sozialleistungen (Krankenversicherung, Rentensysteme), um vergleichbare Lebens- und Arbeitsbedingungen für Forschende in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten", spezifiziert die EUA einen möglichen kleinsten gemeinsamen Nenner.
Um konkrete Verbesserungen für Forschungskarrieren und Mobilität zu bewirken, müssten die Bestimmungen des ERA-Gesetzes evidenzbasiert sein, das heißt sich auf wissenschaftlich nachweisbare Barrieren beziehen. Darüber hinaus sollten administrative Hürden für Reisen von Forschenden abgebaut werden.
Stärkung der Wissensverwertung und Forschungsbewertung
Die EUA begrüßt geplante Maßnahmen, die die freie Verbreitung wissenschaftlichen Wissens (Open Science) durch die Harmonisierung von Praktiken sowie die Erleichterung von Forschungsaktivitäten und wissenschaftlicher Kommunikation fördern. Hierbei sei ein unterstützendes, übersichtliches und förderliches Rechtsumfeld entscheidend, das weder übermäßig belaste noch als Quelle für Strafe wahrgenommen werde.
Im Bereich Forschungsbewertung haben nach Ansicht der EUA einige Fachgemeinschaften Fortschritte bei der Entwicklung ausgewogenerer und umfassenderer Systeme erzielt. Viele andere stützten sich jedoch weiterhin stark auf Publikationsmetriken in renommierten Fachzeitschriften, "ohne die intrinsische Qualität, die breitere Wirkung und die vielfältigen Beiträge der Forschenden vollständig zu würdigen".
Insbesondere Innovationsleistungen müssten stärker Anerkennung finden, da es bislang keinen eindeutigen Indikator für Wissensverwertung jenseits von Patentierung oder Lizenzierung gäbe. Reformbestrebungen im Bewertungssystem gelte es zu unterstützen.
Gleichstellung für mehr Relevanz europäischer Forschung
Die EUA begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der Europäischen Union, eine Kultur der wissenschaftlichen Freiheit und Integrität in der gesamten EU zu fördern, indem rechtliche Maßnahmen durch Sensibilisierungskampagnen, Bildungsangebote und entsprechende Programme ergänzt werden.
Bezüglich der Förderung von Gleichstellung in der Forschung und Innovation hebt die EUA hervor, dass die Festlegung von Mindestausgaben das politische Engagement in diesem Bereich durchaus fördern kann, jedoch meist nur regelkonformes Verhalten statt dauerhafter Veränderung bewirke. Nachhaltiger funktionierten "Sensibilisierungsmaßnahmen, Kapazitätsaufbau und Anreize". Hierbei sei empfehlenswert, breitere soziale Faktoren zu berücksichtigen.
Ethnische Zugehörigkeit, Behinderung oder Alter in Forschungs- und Innovationsprogrammen mit einzubeziehen, sei angesichts der Notwendigkeit eines ganzheitlicheren Ansatzes für Gleichstellung, Vielfalt, Inklusion und Zugehörigkeit angebracht. "Eine stärkere Einbindung von mehr Inklusion und Diversität, die über das Geschlecht hinausgeht, würde die Relevanz und gesellschaftliche Wirkung europäischer Forschung und Innovation weiter steigern", konstatiert die EUA. Übermäßige administrative Anforderungen seien auch hier zu vermeiden.
cva