Sachsen-Anhalt
Finanzielle Planungssicherheit für Hochschulen
Die sieben staatlichen Hochschulen Sachsen-Anhalts bekommen für die nächsten fünf Jahre finanzielle Planungssicherheit und zusätzliche Mittel. Wissenschaftsminister Armin Willingmann und die Hochschulleitungen haben am Donnerstag die entsprechenden Zielvereinbarungen unterzeichnet, berichtet das Ministerium. Die in den vergangenen 18 Monaten verhandelten Vereinbarungen sehen für die Jahre 2025 bis 2029 eine Steigerung der Grundbudgets vor.
"Eine attraktive Hochschul- und Wissenschaftslandschaft ist für die Entwicklung Sachsen-Anhalts von erheblicher Bedeutung", betonte Willingmann in der Kabinettssitzung zum Thema. "Deshalb wird hier nicht in die Etats eingegriffen und auch nicht gekürzt. Vielmehr werden Mehrbedarfe ausgeglichen und finanzielle Planungssicherheit geschaffen", unterstrich er.
Mehrbedarfe sollen gedeckt werden
Nach den Plänen des Wissenschaftsministeriums werden die Hochschulen in diesem Jahr zusammen rund 454 Millionen Euro als Grundbudget erhalten. Das seien knapp 69 Millionen Euro oder rund 18 Prozent mehr als zu Beginn der vergangenen Periode (2020-2024) im Jahr 2020. Es entspreche zudem einem Zuwachs von etwa 26 Millionen Euro und damit einer Steigerung um rund sechs Prozent im Vergleich zu 2024. Die Landesregierung habe dabei gestiegene Energiekosten, Mehrbedarfe aus den Tarif- und Besoldungsrunden sowie einen Inflationsausgleich berücksichtigt. Auch bei künftigen Kostensteigerungen in diesen Bereichen will das Land ausgleichen.
Gemäß den neuen Zielvereinbarungen können die Hochschulen auch künftig Ausgabereste auf Folgejahre übertragen. Der Anteil dieser Überträge am Gesamtbudget habe 2024 bei 11,5 Prozent gelegen. Hier sei eine Grenze vereinbart worden: Zum Ende der Zielvereinbarungsperiode, also am 31.12.2029, dürften die Ausgabereste 20 Prozent des Gesamtbudgets einer Hochschule nicht übersteigen. Über die Verwendung darüber hinausgehender Ausgabereste würden dann Wissenschafts- und Finanzministerium entscheiden.
Wie mit den Rektoraten im Herbst 2024 vereinbart, beabsichtigen die Hochschulen, sich an der Kofinanzierung von EU-Fördermitteln zu beteiligen. Dafür soll 2025 einmalig ein Teil der Ausgabereste in Höhe von rund 12 Millionen Euro verwendet werden. "Wir werden auch hier also den Hochschulen nichts wegnehmen", betonte Willingmann. "Das Geld bleibt im System und trägt dazu bei, EU-Fördermittel möglichst effektiv zu binden."
Strukturelle Weiterentwicklungen der Hochschulen
Das Wissenschaftsministerium hat nach eigenen Angaben auch neue Zielvereinbarungen für die Universitätsklinika Magdeburg und Halle ausgehandelt, um die Standorte finanziell abzusichern. Dies geschehe unter anderem durch die Zentralisierung der Klinikstandorte in Magdeburg und Halle bei Investitionsbedarfen von rund einer Milliarde Euro pro Standort bis zum Jahr 2030. In den kommenden Jahren seien zudem Steigerungen der jährlichen Zuschüsse geplant.
Ebenso ist die strukturelle Weiterentwicklung der Hochschulen Teil der Vereinbarungen. So strebe beispielsweise die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg kurzfristig die Einführung des Abschlusses Bachelor of Laws an. Hierbei wirkten Justiz- und Wissenschaftsministerium zusammen und würden die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beabsichtige ihr Internationalisierungskonzept umzusetzen und einen neuen Hochschulentwicklungsplan vorzulegen. Die Hochschule Anhalt wolle duale Studienangebote ausbauen, die Hochschule Harz ein digitales Studienverlaufsmonitoring einführen.
Ein weiteres Novum seien hochschulgemeinsame Vorhaben in Projektform, welche durch alle Hochschulen gemeinsam angegangen werden sollen. Sechs Vorhaben seien festgelegt worden, darunter die Landesinitiative für Digitalisierung und Hochschulbildung sowie die Vermittlung ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt.
cva