Wissenschaftsministerin Angela Dorn
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Hessen
Flexibleres Hochschulgesetz in Corona-Krise

Hessen will seinen Hochschulen in der Corona-Pandemie mehr Flexibilität ermöglichen. Das soll Studierenden und Forschern helfen.

24.06.2020

Hessen ergänzt wegen der Corona-Krise befristet das Hochschulgesetz. Mit der am Dienstag mit großer Mehrheit im Landtag in Wiesbaden beschlossenen Regelung sollen die Hochschulen die Möglichkeit bekommen, bei Problemen – etwa mit digitalen Prüfungsformaten, Prüfungsfristen oder der Anrechnung von Prüfungsleistungen – flexible und rechtssichere Regelungen zu finden. Diese Ermächtigung ist bis Ende 2021 befristet und soll in enger Abstimmung mit den Hochschulen durch Rechtsverordnungen vor Ort umgesetzt werden können.

Mit dem Gesetz sollen Nachteile für die Studierenden durch den eingeschränkten Hochschulbetrieb wegen der Corona-Krise aufgefangen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Studierenden zumindest keine Gedanken mehr über die BaföG-Förderung machen müssen, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne). Die Änderung ermöglicht eine Verlängerung  der Bafög-Förderungshöchstdauer.

Auch befristet angestellte junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Forschungsvorhaben durch die pandemiebedingten Schließungen nur eingeschränkt weitergeführt werden konnten, sollen mit dem Gesetz über einen Zeitausgleich unterstützt werden. Der Bund hatte dazu im April ein Gesetzespaket beschlossen, wonach die Höchstgrenze von Befristungen nach dem WissZeitVG wegen der Corona-Pandemie angehoben werden kann.

Sonderregelungen in allen Bundesländern

Auch in NRW hat das Wissenschaftsministerium im April eine Rechtsverordnung erlassen, die den Hochschulen in der Pandemie eine flexible Handhabung und die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehrbetrieb bereitstellt. Sie ermöglicht unter anderem Online-Prüfungen und Freiversuche bei Prüfungen.

Das Land Bremen hat am Dienstag beschlossen, die Studiengebühren für Langzeitstudierende abzuschaffen, um diese in der Corona-Krise zu entlasten. In seinem Hochschulgesetz stellt Bremen zudem sicher, dass Bafög auch bei coronabedingten Überschreitungen der Regelstudienzeit gezahlt werde, sagte Wissenschaftssenatorin Claudia Schilling (SPD).

Auch die übrigen Bundesländer haben in der Corona-Krise verschiedene Maßnahmen und Sonderregeln für die Hochschulen getroffen. Dazu zählen finanzielle Unterstützung von Studierenden, Anpassungen bei Staatsexamen, veränderte Anrechnung von Prüfungsleistungen sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur. Nicht alle Verordnungen sind durch eine Änderung des Hochschulgesetztes verankert.

dpa/ckr