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Forschungsförderung
Fördervolumen der DFG leicht rückläufig

In ihrer Jahresversammlung hat die DFG eine Bilanz der geförderten Forschung gezogen. Bei zwei Anträgen erteilte die DFG eine Rüge für Fehlverhalten.

01.07.2020

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat auf ihrer digitalen Jahresversammlung am Mittwoch ihren Jahresbericht für 2019 vorgestellt und dabei nachdrücklich die Bedeutung der Forschung an den Hochschulen in Deutschland unterstrichen. Diese zeige sich nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie, sagte DFG-Präsidentin Professorin Katja Becker.

Insgesamt habe die DFG im vergangenen Jahr rund 31.150 Forschungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 3,3 Milliarden Euro gefördert. Davon wurden 7.330 Projekte neu bewilligt. Im Vorjahr waren es noch 3,4 Milliarden Euro für rund 33.160 Projekte.

Der Mitteilung zufolge verteilte sich die Förderung auch 2019 etwa zur Hälfte auf Einzelförderungen (1,2 Milliarden Euro für 17.128 Projekte) und zur Hälfte auf Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche und andere Koordinierte Programme (1,43 Milliarden Euro für 11.806 Teilprojekte). Dabei erhielten die Lebenswissenschaften mit 35,5 Prozent der Gesamtsumme die meisten Fördermittel, gefolgt von den Naturwissenschaften (22,4 Prozent), den Ingenieurwissenschaften (19,5 Prozent) und den Geistes- und Sozialwissenschaften (15,0 Prozent). Fachübergreifende Projekte machten demnach einen Anteil von 7,7 Prozent der Gesamtförderung aus.

Rüge für Antragsteller und Gutachter

Bei zwei geförderten Wissenschaftlern hat der Hauptausschuss der DFG am Mittwoch zudem wissenschaftliches Fehlverhalten angemahnt. Im ersten Fall habe die DFG gemäß ihrer Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten eine schriftliche Rüge, den zweijährigen Ausschluss von der Antragstellung, die zweijährige Nichtinanspruchnahme als Gutachter sowie den zweijährigen Ausschluss aus den Gremien beschlossen. Ein Untersuchungsausschuss hatte hier wissenschaftliches Fehlverhalten durch einen Projektleiter in vier Vorfällen im Rahmen der geförderten Feldforschung festgestellt. Es handele sich um fehlende oder falsche Angaben in der Dokumentation des Projektes.

Im zweiten Fall sprach die DFG laut Mitteilung ebenfalls eine schriftliche Rüge aus und schloss einen Gutachter für die kommenden acht Jahre von ihrem Peer Review-System aus. Hier hatte ein Untersuchungsausschuss bestätigt, dass der Gutachter bei zwei von ihm abgelehnten Projektanträgen, zahlreiche Daten, Theorien und Erkenntnisse in eine eigene Publikation übernommen habe.

ckr