Das Foto zeigt eine Aufnahme des Plenarsaals des Bundestages von oben.
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Bundesregierung
Freiheit der Wissenschaft nicht gefährdet

Die AfD hat die Bundesregierung gefragt, ob sie die Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen als bedroht ansehe. Die Antwort ist deutlich.

14.06.2018

Die Bundesregierung sieht keine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen und setzt sich für eine "offene und pluralistische Debatten- und Streitkultur" ein. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Die AfD-Fraktion sieht die Wissenschaftsfreiheit gefährdet, da an den "Universitäten ein Klima der Repression und Einschüchterung" herrsche, "das selbsternannte Wächter sogenannter politischer Korrektheit" schürten und das wissenschaftliche Diskurse erschwere und verhindere.

Bundesregierung: "Die Antwort auf einseitige Rede ist die Gegenrede"

Die Universität soll nach Ansicht der Bundesregierung als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden ein "Ort des freien und offenen Austauschs" sein. Damit teilt sie ausdrücklich die Position des Deutschen Hochschulverbandes. Unkonventionelle Argumente und konkurrierende Hypothesen müssten ihren Platz an Forschungseinrichtungen haben. Differenzen, die zu Andersdenkenden bestünden, seien im "argumentativen Diskurs" auszutragen. "Die Antwort auf gegebenenfalls einseitige Rede ist die Gegenrede. Auch dies ist Methode der Wissenschaft", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Die Bundesregierung betont weiter, dass die Freiheit der Wissenschaft in Artikel 5 Grundgesetz (GG) unter besonderen Schutz gestellt werde. Wissenschaft sei nach einer Definition des Bundesverfassungsgerichts" jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch der Wahrheitsermittlung anzusehen ist" (BVerfGE 35, 79). In diesem Kontext seien daher nicht "Meinungen" zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen geschützt, sondern wissenschaftliche Ergebnisse, Thesen und Argumente. Geschützt seien Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ihre Tätigkeiten in Forschung und Lehre, sofern sie der Verknüpfung mit der Forschung des Lehrenden entsprängen.

gri