picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Wissenschaftspolitik
"Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft" verabschiedet

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten ein eigenständiges Promotionsrecht. Für den Mittelbau werden neue Karriereperspektiven geschaffen.

03.09.2021

Knapp drei Wochen vor den Wahlen zum Berliner Senat hat das Abgeordnetenhaus das sogenannte "Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft" am Donnerstagabend in zweiter Lesung mit den Stimmen der rot-rot-grünen Regierungskoalition unter dem scheidenden Regierenden Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller beschlossen. Besonders zwei Themen, die erst auf Drängen der Regierungsfraktionen Eingang in das Gesetzeswerk fanden, sorgten zuletzt für Diskussionen: ein Tenure Track für Postdocs und das eigenständige Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Laut Novelle kann mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die promovieren, vereinbart werden, "dass im Anschluss an das befristete Beschäftigungsverhältnis der Abschluss eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses erfolgen wird". Bei bereits promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auf einer befristeten Stelle weitequalifizieren – zum Beispiel mit einer Habilitation oder auf einer Juniorprofessur – muss dagegen eine Anschlusszusage vereinbart werden. Die Landesrektorenkonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen hatte deshalb noch im Vorfeld der Verabschiedung der Novelle vor einem "massiven Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse in Forschung und Lehre" gewarnt, zumal unbefristete Stellen eine endliche Ressource seien. "Würden die jetzt vorhandenen Stellen in kurzer Zeit sämtlich besetzt, so bliebe auf Jahre und Jahrzehnte kein Spielraum, künftigen wissenschaftlichen Talenten eine vergleichbare Qualifizierungs- und Beschäftigungsperspektive zu bieten."

Promotionsrecht für forschungsintensive Fächer

Kontroversen gab es auch um das Vorhaben, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht in Forschungsumfeldern zu übertragen, in denen sie für einen mehrjährigen Zeitraum eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben. Nach Hessen, NRW und Sachsen-Anhalt eröffnet Berlin damit als weiteres Bundesland das Promotionsrecht für Fachhochschulen. Der Landesverband Berlin im Deutschen Hochschulverband hatte zuvor dafür geworben, den Universitäten das Promotionsrecht als Alleinstellungsmerkmal zu belassen. Es drohe ansonsten eine Einebnung der verschiedenen Hochschularten, eine Verwischung ihrer unterschiedlichen Aufgaben in Ausbildung und Wissenschaft und damit eine Schwächung des deutschen Wissenschaftssystems insgesamt.

"Die Einführung des Promotionsrechts für forschungsstarke Felder beendet endlich die strukturelle Diskriminierung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, für unsere Studierenden und unseren wissenschaftlichen Nachwuchs," urteilte hingegen Professor Carsten Busch, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Sprecher der Rektorinnen und Rektoren sowie Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

cpy