Ein Mann sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop: Es ist Steffen Teichert.
Jacob Schröter

Finanzierung
Gesetzentwurf setzt Thüringer Hochschulen unter Sparzwang

Die achtjährige Rahmenvereinbarung VI nimmt Gestalt an. Das Bildungsministerium baut ab 2027 auf Synergien zwischen den zehn staatlichen Hochschulen.

29.06.2026

Wie das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) am 27. Juni mitteilte, befindet sich eine im Einvernehmen mit dem Finanzministerium entworfene Gesetzesvorlage für die Hochschulrahmenvereinbarung VI seit Kurzem in der Ressortabstimmung. Für die Hochschulen im Bundesland stehen Synergien, Sparen und Schwerpunktsetzung ganz oben auf der Liste. 

Aus dem bisherigen Strategie- und Innovationsbudget werde ein Strategie- und Kooperationsbudget. Nach aktuellem Planungsentwurf steigen diese Mittel über die kommenden fünf Jahre von rund fünf Millionen Euro im Jahr 2027 auf bis zu neun Millionen Euro im Jahr 2031 an. Mit dem Budget ist laut TMBWK die klare Erwartung verbunden, dass die Thüringer Hochschulen schrittweise die Kooperationen in unterschiedlichen Feldern substantiell ausweiten. Beispielfelder für Kooperationen seien neben der weiteren Bündelung der IT-Services auch Synergien im Bereich Forschungsinfrastruktur oder die Bildung von Beschaffungsverbünden. Forschungsverbünde würden ebenso zunehmend wichtiger, um im nationalen und internationalen Wettbewerb zu bestehen. 

Ein neuer inhaltlicher Schwerpunkt der Hochschulrahmenvereinbarung ist dem Ministerium zufolge der Fokus auf Künstlicher Intelligenz (KI) in Lehre, Forschung und Verwaltung. Die Hochschulrahmenvereinbarung formuliert klar den Anspruch, die Potentiale von KI für die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandorts zu nutzen. Gleichzeitig sollen die Hochschulen die ethischen, technischen, sozialen und rechtlichen Herausforderungen dieser Entwicklungen reflektiert begleiten. 

Leichte Erhöhung der Grundfinanzierung bei sinkendem Zuwachs 

Die neue Vereinbarung soll erstmalig für acht Jahre gelten. Geplant ist, nach vier Jahren die gesetzten Parameter zu evaluieren; nach fünf Jahren werde eine neue finanzielle Planung für die Restzeit fällig. Der Vorsitzende der Landespräsidentenkonferenz und Präsident der Technischen Universität Ilmenau, Professor Kai-Uwe Sattler, bewertete gegenüber MDR Thüringen die finanzielle Verlässlichkeit für die nächsten fünf Jahre als positiv. Allerdings rechne er mit notwendigen Sparmaßnahmen wie der Reduktion von Personalausgaben oder von Investitionen.  

Das TMBWK gibt an, dass man sich trotz angespannter Haushaltslage und langjährig sinkender Studierendenzahlen mit dem Thüringer Finanzministerium beim finanziellen Gesamtrahmen auf eine moderate Steigerungsrate zwischen 1,24 und 1,75 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr habe einigen können. Dem MDR Thüringen zufolge hatte das vergangene Fünfjahresbudget eine Steigerungsrate von 16,4 Prozent, während der Finanzplan für 2027 bis 2031 lediglich einen Zuwachs von insgesamt 5,8 Prozent aufweise. Damit bleibe man deutlich hinter der Inflationsrate und den für die Hochschulen verbindlichen Tarifabschlüssen des Öffentlichen Dienstes zurück. Auch müsse Thüringen als einziges Bundesland aus dem Hochschulbudget die Ruhestandsgehälter der Professorinnen und Professoren begleichen.  

Das Vereinbarungsbudget wird laut TMBWK wie in der Vergangenheit in ein Grund- und ein Leistungsbudget aufgeteilt. Da der Anteil des Leistungsbudgets fünf statt zehn Prozent betragen soll, werde die Grundfinanzierung leicht erhöht. Neu sei außerdem, dass die Versorgungsausgaben der Hochschulen separat ausgewiesen werden, sodass man die Entwicklung ihres Anteils am Gesamtumfang der Mittel über die nächsten Jahre verfolgen könne. 

Staatssekretär Professor Steffen Teichert betonte anlässlich der Vereinbarungen im Gesetzentwurf, man wolle eine Verlässlichkeit für die Hochschulen schaffen, damit diese über längere Zeit große strategische Linien entwickeln und ihnen nachgehen könnten. "Die Autonomie der Hochschulen erstreckt sich nicht nur auf die Gestaltung in der Wissenschaft, sondern ist auch mit einer hohen Eigenverantwortung zur Bewirtschaftung der übertragenen Mittel verbunden", führte er aus. Die Hochschulen würden die Veränderungsnotwendigkeit erkennen und die Landesregierung vertraue in deren "Entwicklungs- und Kooperationsfähigkeit" sowie die Annäherung von Angebot und Nachfrage. Als weitere Beispiele für einsparende Synergieeffekte nannte Teichert laut MDR Thüringen den Bereich Rechtsbeistand, wo sich Hochschulen Fachleute für Prüfungs-, Arbeits- oder Vergaberecht teilen könnten, sowie Maßnahmen im Bereich Studium und Lehre. Hier gebe es bereits kooperative Pilotprojekte, bei welchen Studierende einzelne Leistungspunkte an einer anderen Hochschule erbringen dürften. 

Ausblick für Rahmenvereinbarung und hochschulindividuelle Ziele 

Da man sich in 2025 nicht einigen konnte, wurde die aktuelle Rahmenvereinbarung V bereits um ein Jahr verlängert. Sie ist noch bis Ende 2026 gültig. Ziel ist es laut TMBWK, die Rahmenvereinbarung VI nach der Sommerpause ins Kabinett und im September für die erste Lesung in den parlamentarischen Prozess einzubringen. Die zweite Lesung und Verabschiedung der Hochschulrahmenvereinbarung VI seien bis Jahresende vorgesehen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung würden hochschulindividuelle Ziel- und Leistungsvereinbarungen verhandelt.

cva