Studierende auf dem Campus der Uni Kiel
dpa

Schleswig-Holstein
Grüne blocken Verbot der Vollverschleierung

Das Tragen von Burka und Niqab ist in den Hörsälen der Uni Kiel untersagt. Ein generelles Verbot für Schleswig-Holstein ist dagegen vorerst vom Tisch.

05.02.2020

Die Grünen im Landtag von Schleswig-Holstein haben ein Verbot der Vollverschleierung in Hochschulen geblockt. Nach einer entsprechenden Richtlinie des Präsidiums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel stand das Thema auf der politischen Agenda des Landes. Die Koalitionspartner CDU und FDP hatten befürwortet, das Tragen von Burka und Niqab an den Hochschulen zu verbieten. Die Fraktion der Grünen lehnte das laut Medienberichten einstimmig ab. Sie beriefen sich dabei laut Berichten darauf, dass die freie Wahl, religiöse Symbole zu tragen zu einer weltoffenen und rechtsstaatlichen Gesellschaft dazugehörten.

Die Universität Kiel hatte sich für das Verbot entschieden, nachdem eine Studentin immer wieder verschleiert zu Veranstaltungen gekommen sei, obwohl es ihr die Hochschule verboten hatte. Die Hochschule hatte den Landtag daraufhin gebeten, den Umgang mit der Vollverschleierung im Hochschulgesetz zu verankern. In den Veranstaltungen sei eine "offene Kommunikation" mit Vollverschleierung nicht möglich, argumentierte die Hochschule. Ein Gesichtsschleier sei daher in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, "die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen" verboten. Auf dem Campus dürfen in Kiel weiterhin Burka oder Niqab getragen werden.

Das Vorgehen der Universität Kiel deckt sich mit der Position des Deutschen Hochschulverbands (DHV). Dieser hält ein Verbot der Vollverschleierung an Hochschulen laut einer Resolution für vertretbar und notwendig, wenn "universitäre Arbeitsabläufe in Forschung, Lehre und Prüfung nachhaltig beeinträchtigt werden". So sei eine Gesichtsverschleierung in einer Prüfung nicht vertretbar.

Ein generelles gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Hochschulen hält der DHV dagegen für verfassungswidrig. Der Verband beruft sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Dieses umfasse auch das öffentliche Bekenntnis zu diesem Glauben, wozu das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke gehöre. "Der Ganzkörperschleier ist Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses, selbst wenn unterschiedliche islamische Glaubensströmungen die Pflicht zur Verschleierung unterschiedlich bewerten", teilte DHV-Präsident Professor Bernhard Kempen mit.

Die Debatte im schleswig-holsteinischen Landtag geht weiter. Nachdem sich die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP am Montag auf ein gesetzliches Verbot an Schulen geeinigt hatte, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU): Er gehe davon aus, dass das Bündnis "eine tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Lösung auch für den Hochschulbereich" finden werde. Man sei sich einig, dass es unabdingbar sei, dass gesetzliche Regelungen "zur Identitätsfeststellung für Prüfungen und Einschreibungen getroffen werden".

aktualisiert: 5.2.20, 13:34 Uhr, zuerst veröffentlicht: 2.2.20, 19:34 Uhr

kas