Das Foto zeigt die Tischglocke des Haushaltsausschusses des Bundestages.
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Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Helmholtz-Gemeinschaft erhält Finanzsperre

Der Haushaltsausschuss des Bundestags schränkt die Finanzen der Helmholtz-Gemeinschaft ein. Hintergrund ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs.

12.11.2018

Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags hat der Helmholtz-Gemeinschaft eine Sperre von 25 Prozent der Betriebsmittel für ihre Forschungszentren auferlegt. Dabei könnte es sich um rund 300 Millionen Euro handeln, die vorerst nicht mehr vom Bundesforschungsministerium (BMBF) an die Zentren fließen. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel".

Demnach könnten davon in Berlin unter anderem das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin betroffen sein. Im Visier des Beschlusses seien die sogenannten Selbstbewirtschaftungsmittel, die die Außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 2013 durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz autonom verwalten können.

Hintergrund der Finanzsperre ist die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Ausgabenpolitik der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Diese schöben eine "Bugwelle" nicht verbrauchter Mittel in Höhe von etwa einer Milliarde Euro vor sich her.

Laut Zeitungsbericht muss die Helmholtz-Gemeinschaft dem Haushaltsausschuss des Bundestags nachweisen, dass "der zur Selbstbewirtschaftung zuweisbare Teil des jeweiligen Ansatzes des laufenden Jahres verbraucht ist". Die Helmholtz-Zentren könnten dem Bericht zufolge also erst auf die gesperrten Mittel zugreifen, wenn sie nachwiesen, dass sie keine Mittel angesammelt haben. Auf Nachfrage des Tagesspiegels zeigte sich ein Sprecher der Helmholtz-Gemeinschaft überrascht von dieser Entscheidung. Die anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind nicht von einer Sperre betroffen.

gri