Ein Kreis mit Symbolen aus der Wissenschaft
mauritius images/Ikon Images/Roy Scott

Exzellenzinitiative
Hochschulen erwarten finale Entscheidung

In der Exzellenzstrategie stehen am 27. September die Entscheidungen über die künftig geförderten Exzellenzcluster an. Worum geht es im Einzelnen?

27.09.2018

Die Hochschulen sind in höchster Erwartung auf den Ausgang der aktuellen Runde der Exzellenzinitiative. Heute Nachmittag teilt eine Kommission in Bonn ihre Entscheidung mit. Zu deren Mitgliedern gehören ein Expertengremium und die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder.

Bis einschließlich Mittwoch hat das von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) berufene Expertengremium über 88 vorliegenden Förderanträge für neue Exzellenzcluster in der Exzellenzstrategie aus Bund und Ländern beraten.

Die Förderung von Exzellenzclustern ist projektbezogen. Dabei soll es um international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden gehen. Sie sollen der Förderung der wissenschaftlichen Profilbildung und Prioritätensetzung an den Universitäten ebenso dienen wie der Schaffung "exzellenter Ausbildungs- und Karrierebedingungen" für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Exzellenzcluster: Förderung mit bis zu zehn Millionen Euro

Die in der Endauswahl erfolgreichen Exzellenzcluster werden ab dem 1. Januar 2019 gefördert. Die Förderdauer beträgt sieben Jahre, wobei nach einer erfolgreichen Wiederbewerbung eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren folgen kann.

Exzellenzcluster sollen zwischen drei und zehn Millionen Euro pro Jahr erhalten. Insgesamt sind für die voraussichtlich 45 bis 50 geförderten Exzellenzcluster jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen, Diese werden zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom Land der jeweiligen Hochschule getragen.

Finanziert werden Personalkosten, Sachkosten und Investitionskosten. In der Fördersumme für die jeweiligen Exzellenzcluster enthalten ist zudem eine Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent der Projektmittel. Damit sollen Ausgaben finanziert werden, die indirekt mit dem Förderprojekt zusammenhängen wie zum Beispiel Wartungskosten für Versuchsanlagen, Mieten für Laborräume, Softwarelizenzen oder allgemeine Verwaltungskosten.

Wer hat sich für eine Förderung beworben?

Genau vor einem Jahr, am 27. und 28. September 2017, hatte das Expertengremium in der Förderlinie Exzellenzcluster insgesamt 88 Projekte für die Endrunde bestimmt. Sie wurden aus insgesamt 195 Antragsskizzen von 63 Hochschulen ausgewählt. Die Hochschulen waren im Anschluss aufgefordert, aus ihren Skizzen Anträge für eine Förderung zu entwerfen.

  • Hochschulen

Die 88 Förderanträge, über die am 27. September entschieden wird, kommen von 41 Hochschulen aus 13 Bundesländern; 26 von ihnen sind von mehreren Universitäten eingereicht worden, darunter drei gemeinsam von drei Universitäten. Rund 40 Prozent der Projekte knüpfen an Exzellenzcluster an, die bereits in der vorausgegangenen Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wurden, rund 60 Prozent wurden für den Wettbewerb in der Exzellenzstrategie komplett neu konzipiert.

Rund zwei Drittel der ausgewählten Skizzen sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner vor. Universitäten der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg waren mit ihren Anträgen nicht erfolgreich.

  • Fächer

Die Mehrzahl der Konzepte umgreifen mehre Disziplinen. 19 Prozent der Skizzen haben ihren thematischen Schwerpunkt in den Geistes- und Sozialwissenschaften, 24 Prozent in den Lebenswissenschaften; 26 Prozent der Vorhaben sind überwiegend den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und 31 Prozent den Naturwissenschaften. Unberücksichtigt blieben zum Beispiel die Rechtswissenschaften. Die Wirtschaftswissenschaften erreichen nur einen Erfolg mit einer gemeinsamen Bewerbung von Köln und Bonn.

Von den zunächst eingereichten Skizzen für ein Cluster stammten je 25 Prozent aus den Geisteswissenschaften, aus den Lebenswissenschaften, aus den Ingenieurwissenschaften und aus den Naturwissenschaften.

Dem Expertengremium, das über die Skizzen entschieden hat, gehörten 39 Wissenschaftler an, darunter ein Jurist und zehn Wissenschaftler ohne naturwissenschaftlichen Hintergrund. Die meisten Gremium-Mitglieder kommen aus dem Ausland.

Entscheidung über Exzellenzuniversitäten folgt 2019

Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist zugleich eine der wesentlichen Grundlagen für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, die der Wissenschaftsrat durchführt: Universitäten mit mindestens zwei – bei Verbünden mit mindestens drei –Exzellenzclustern können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten einreichen; über sie wird am 19. Juli 2019 entschieden.

aktualisiert: 27.09.2018, 8:40 Uhr

gri/kas