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Hochschulpakt
Hochschulgelder sollen stärker kontrolliert werden

Die massive Kritik des Bundesrechungshofes an der Verwendung der Mittel für den Hochschulpakt hat Konsequenzen. Die Länder müssen Nachweise liefern.

17.05.2019

Nach massiver Kritik des Bundesrechnungshofs an der Verwendung von Bundesmitteln für die Hochschulen soll es künftig nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" strenge Kontrollen über den Einsatz der Gelder geben. Der Bund wolle demnach mit jedem Bundesland eine Verpflichtungserklärung darüber abschließen, dass das Geld in voller Höhe an die Hochschulen weitergegeben werde. Die Länder müssten dann in jährlichen Berichten nachweisen, dass die Mittel wie vorgesehen ausgegeben wurden, schreibt die Zeitung.

Der Bundesrechnungshof hatte das Bundesbildungsministerium kritisiert. Dieses habe versäumt, sich einen grundlegenden Überblick über die passgenaue Verwendung seiner Mittel zu verschaffen. Die Prüfer hatten unter anderem bezweifelt, ob die Milliarden aus Berlin in der Vergangenheit wirklich überall für zusätzliche Studienplätze genutzt wurden. "Trotz der Bundesförderung verschlechterte sich die Betreuung der Studierenden", heißt es im entsprechenden Bericht des Rechnungshofs.

Für die Beaufsichtigung der neuen Verpflichtungserklärungen zur korrekten Verwendung der Gelder sollen die jeweiligen Landesrechnungshöfe zuständig sein. Kommt ein Land seinen Verpflichtungen nicht nach, können dem Bericht der "FAZ" zufolge auch Bundesmittel gekürzt werden. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) habe in den Verhandlungen mit den Ländern eine massive Verbesserung der Rechte des Bundes gegenüber den Ländern durchgesetzt, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg, der Zeitung.

Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern in der vergangenen Woche auf drei neue Finanzierungspakete für Hochschulen und Forschungseinrichtungen geeinigt: Über einen neuen Hochschulpakt sollen zusätzliche Studienplätze finanziert werden. Dafür gibt der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro, ab 2024 dann dauerhaft 2,04 Milliarden Euro. Die Länder beteiligen sich in der gleichen Höhe. Weitere Gelder fließen über den sogenannten Qualitätspakt Lehre und einen Pakt für Forschung und Innovation, insgesamt innerhalb von zehn Jahren rund 160 Milliarden Euro.

dpa