Portraitfoto von Ina Brandes (CDU)
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NRW
Hochschulstärkungs-Gesetz passiert Ausschuss

Der Wissenschaftsausschuss hat in NRW das Hochschulstärkungsgesetz beschlossen. Die umstrittene Ausweitung von Sanktionsmöglichkeiten bleibt bestehen.

05.06.2026

Der Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat die viel diskutierte Novelle des Hochschulstärkungsgesetzes beschlossen. Im Zentrum der Ausschusssitzung vom 3. Juni stand Teil 10 des Entwurfs zu den Themen Redlichkeit, Integrität und Machtmissbrauch, dessen Regelungen den Hochschulen ausgeweitete Sanktionsmöglichkeiten bieten soll. Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft hatten diesen Teil im parlamentarischen Verfahren kritisiert.

Ende Mai hatten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen einen Änderungsantrag eingereicht, der den bisher vorgebrachten Bedenken Rechnung tragen sollte. Die Ausweitung der möglichen Sanktionen bei Machtmissbrauch blieb allerdings unangetastet und hat damit weiterhin Bestand. Eine Klausel für einen Modellversuch, wie er noch nach der Sachverständigenanhörung im März erwogen wurde, enthält der Antrag der beiden Regierungsfraktionen nicht.

Brandes: "Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand"

Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) erklärte in der Ausschusssitzung, das Gesetz bedeute keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Hochschulen. Es ermögliche ihnen vielmehr, Kompetenzen zu bündeln und bei Verfahren wegen Machtmissbrauchs zusammenzuarbeiten.

Julia Eisentraut, Sprecherin für Wissenschaft, Digitalisierung und Weiterbildung der Grünen-Fraktion, sagte, ein neues Gesetz führe immer zu Unsicherheit. Es gehöre dazu, dass Prozesse nach Inkrafttreten gegebenenfalls angepasst werden müssten.

SPD und FDP äußern sich kritisch

Skeptisch zeigte sich der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bastian Hartmann. Er teilte im Ausschuss mit, dass die Meinungsfindung der Fraktion zu der Gesetzesnovelle noch nicht abgeschlossen sei. "Wir erkennen sehr wohl, welchen Anspruch das Gesetz hat. Ich sehe aber noch eine ganze Reihe von Fragezeichen, ob die Ziele erreicht werden", führte er aus.

Deutlichere Kritik äußerte die FDP-Fraktion. Angela Freimuth, Sprecherin für Wissenschaft, mahnte, dass der Gesetzentwurf "eine ganze Reihe von Eingriffen in die Hochschulautonomie" enthalte. Auch das Risiko von Doppelstrukturen sei noch nicht gebannt. "Ich sehe die Regelungslücken, die immer wieder aufgezeigt werden, vor dem Hintergrund der bestehenden Konkurrenz von Disziplinarrecht und dem neuen Ordnungsrecht noch nicht behoben", so Freimuth.

In der Abstimmung konnte die schwarz-grüne Regierungskoalition den Gesetzentwurf inklusive des Änderungsantrags mit den eigenen Stimmen beschließen. Die SPD-Fraktion enthielt sich. FDP und AfD stimmten dagegen. Das Landesparlament soll die Novelle nun voraussichtlich Mitte Juni beschließen.

Maßnahmen sind umstritten

Seit Beginn des Novellierungsprozesses werden die Pläne der Landesregierung in NRW immer wieder von Kritik begleitet. Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler warnten Ende 2024 davor, dass der Entwurf die Wissenschaftsfreiheit ernsthaft und nachhaltig zu beschädigen drohe.

Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen und der Verbände, darunter die Landesrektorenkonferenz NRW und der Deutsche Hochschulverband (DHV), haben zu bedenken gegeben, dass vorhandene Gesetze womöglich ausreichten, um die mit dem Hochschulstärkungsgesetz intendierten Ziele, etwa die Bekämpfung von Machtmissbrauch, zu erreichen.

hae