Das Foto zeigt eine Medizinstudentin, die bei einer Simulation eine Auge untersucht.
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Medizinstudium
HRK: Keine Medizin-Zulassung auf Kosten der Autonomie

Die HRK kritisiert, dass die Kultusminister für die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin das Auswahlverfahren der Hochschulen aussetzen wollen.

24.05.2018

"Wenn dem Urteil des Verfassungsgerichts Rechnung getragen, aber gleichzeitig die Hochschulautonomie eingeschränkt wird, ist der Hochschulbildung ein Bärendienst erwiesen", kritisierte HRK-Präsident Professor Horst Hippler heute in Berlin im Vorfeld der Sitzung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK) am kommenden Dienstag.

Der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bereitet es Sorge, dass die KMK für die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin eine Aussetzung des Auswahlverfahrens der Hochschulen erwägt. "Das wäre ein inakzeptabler Einschnitt in die Hochschulautonomie", so Hippler. Die Kultusminister stehen vor der Aufgabe, der Kritik des Verfassungsgerichts an der bisherigen Medizin-Zulassung bis Ende 2019 zu entsprechen. Dazu müssen sie einen neuen Staatsvertrag schließen. Derzeit ist dabei von einer vereinfachten Übergangsregelung die Rede.

HRK: Keine Übergangszeit auf "unabsehbare Dauer"

"Wir wollen keine 'Übergangszeit' auf Kosten der Hochschulbeteiligung und auf unabsehbare Dauer", sagte der HRK-Präsident. Bei der Zulassung sollten auch Schwerpunkte der jeweiligen Hochschule einbezogen werden. Das sei im Sinne der Bewerberinnen und Bewerber und der Fakultäten. Die technischen Probleme bei der Stiftung für Hochschulzulassung müssten gelöst werden. Der Medizinische Fakultätentag und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland teilten diese Einschätzung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte nach Ansicht der HKR in seinem Urteil ausdrücklich betont, dass die Hochschulen zur konkreten fachlichen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung der Eignungskriterien berechtigt sind. Das Auswahlverfahren der Hochschulen dürfe nicht (software-) technischen Überlegungen geopfert werden. Eine als Provisorium deklarierte Übergangslösung ohne Auswahlrecht der Hochschulen könne sich schnell als Dauerlösung etablieren.

Warten ist "per se kein sinnvolles Zulassungskriterium"

Zum geplanten Wegfall der Wartezeitquote betonte die HRK, dass sie diesen in der Anhörung vor dem KMK-Hochschulausschuss ausdrücklich gefordert habe. Warten sei "per se ist kein sinnvolles Zulassungskriterium". Entscheidend sei die Eignung. Wenn unterschiedliche Eignungskriterien neben der Abiturnote berücksichtigt würden, könne das jedoch auch die Chance für Bewerberinnen und Bewerber ohne Abiturbestnoten erhöhen. Die HRK befürworte grundsätzlich ein Zulassungsverfahren, das mehrere Eignungskriterien kombiniere. Wichtig seien vor allem neben der Abiturnote die Einführung bundesweit einheitlicher, validierter Testverfahren sowie die Berücksichtigung sozialer Fähigkeiten und beruflicher Vorerfahrungen in begrenztem Umfang.

Der Hochschulausschuss ist beauftragt, für die KMK am 14. und 15. Juni Eckpunkte für einen neuen Staatsvertrag gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 auszuarbeiten.

gri