Das Foto zeigt Studierende von hinten in einem Hörsaal mit aufgeklappten Notebooks.
dpa

Hochschulrektorenkonferenz
HRK kritisiert Wissenschaftsrat

Das aktuelle Papier des Wissenschaftsrats zur Fortführung des Hochschulpakts hat viel Zustimmung erfahren. Die HRK sieht auch Inkonsistenzen.

03.05.2018

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat das Positionspapier des Wissenschaftsrates "Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020" im Grundsatz begrüßt, kritisiert aber auch Aussagen des Rates.

Auch aus Sicht der HRK sei es "zwingend", dass die Finanzierung in der Nachfolge des Hochschulpakts mindestens auf bisherigem Niveau und auf Dauer erfolgen müsse. Gleiches gelte für die vom Wissenschaftsrat geforderten stabilen und berechenbaren Parameter, nach denen die Mittel auf die Hochschulen verteilt werden. Gerade die vom Wissenschaftsrat aufgezeigte Möglichkeit, die Finanzierung an alle eingeschriebenen Studierenden zu koppeln, weise in die richtige Richtung. Die HRK unterstütze "nachdrücklich" die Empfehlung für eine dynamische Finanzierungskomponente, das heißt für einen jährlichen Aufwuchs der Finanzmittel vergleichbar dem für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Entscheidend ist aus Sicht der HRK der Hinweis des Wissenschaftsrats, wonach kein Konkurrenzverhältnis zwischen Kapazitätserhalt und Qualitätssteigerung entstehen dürfe. Für die Hochschulen sei es in der Tat entscheidend, dass auf den Hochschulpakt ein primär kapazitätsbezogenes Finanzierungssystem folge. Gerade durch die Kapazitätssicherung könne die Qualität gesteigert werden, weil nur dann hoch qualifizierte Lehrende dauerhaft gewonnen werden könnten. Dies sei eine Absage an Überlegungen, Teile der zum Kapazitätserhalt benötigten Mittel wettbewerblich zu vergeben.

Für die Qualität der Lehre "nicht zweckdienlich"

Kritik übt die HRK daran, dass der Wissenschaftsrat die Kernaussage, Kapazitätserhalt und Qualitätssteigerung sollten nicht konkurrieren, im Verlauf des Positionspapiers in Teilen wieder zurücknehme. Dies geschehe, weil er qualitätsbezogene Verteilparameter erwäge und diese neben die kapazitätsbezogenen stelle. "Sollten sich Bund und Länder in diese Richtung verständigen, dann hat das aus Sicht der Hochschulen sehr problematische Konsequenzen", heißt es in der Erklärung der HRK.

Die vorgeschlagenen Parameter des Rats seien aus Sicht der HRK mit Blick auf die Qualität der Lehre "gerade nicht zweckdienlich". Zudem erzeuge ihr Mix Unstimmigkeiten, weil die vorgeschlagenen Kriterien auf verschiedenen Zeitachsen lägen und zum Teil stark schwankungsanfällig seien. Dies würde, so schließt die HRK, wieder zu mangelnder Planungssicherheit in den Hochschulen führen und damit gerade einer Verstetigung der bislang vorgehaltenen Kapazitäten entgegenwirken.

Zudem wäre mit dem komplexen Mix ein immenser administrativer und finanzieller Aufwand für Kalkulation, Berichterstellung und Monitoring sowohl bei den Hochschulen als auch bei Bund und Ländern verbunden. Ein solcher Planungsapparat würde aus Sicht der Hochschulen als "wenig zeitgemäßer Ausdruck von staatlichen Steuerungsinteressen und als indirekte Schwächung der Hochschulautonomie" wahrgenommen. "In diesem Fall wäre die wichtige Klarstellung des Wissenschaftsrates, dass die Verteilung der Mittel an die Hochschulen nach bestimmten Kriterien nicht zu einer Regulierung der Verwendung der Mittel führen darf, doch stark entwertet", betont die HRK.

gri