Studentin mit einer FFP2-Maske in einem unscharfen, vollbesetzten Hörsaal im Hintergrund
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Corona-Semester
HRK plädiert für Maskenpflicht an Unis

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht Lockerungen bei den Corona-Regeln vor. Was gilt für das kommende Sommersemester?

24.03.2022

Nach mittlerweile vier überwiegend digitalen "Corona-Semestern" sind Lehrveranstaltungen an Hochschulen im Sommersemester 2022 wieder weitgehend in Präsenz möglich und vielerorts auch geplant. Anders als im Wintersemester 2021/22, zu dessen Beginn sich Hochschulen dasselbe Ziel gesetzt hatten, das aber im Verlauf der Corona-Pandemie im Winter zunehmend durch digitale Lehre ersetzt werden musste, erlaubt die am Sonntag in Kraft getretene Novelle des Infektionsschutzgesetzes wieder weitgehende Lockerungen der Hygienekonzepte.

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) begrüßte die Perspektive auf Präsenzlehre in einer Mitteilung vom Mittwoch, mahnte jedoch, dass die Lehre für alle Beteiligten möglichst sicher gestaltet werden müsse. Die Hochschullehre solle daher in Präsenz, ohne Abstände und Beschränkung der Raumkapazitäten durchgeführt werden, die Maskenpflicht solle aber erhalten bleiben.

HRK fordert Rechtssicherheit für Hochschulen

Die Bundesländer müssten dafür rechtssicher gewährleisten, dass die Hochschulen eine FFP2-Maskenpflicht anordnen können, forderte die HRK. Das Infektionsschutzgesetz sieht Masken derzeit nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und Einrichtungen des Gesundheitswesens vor, nicht jedoch in Bildungseinrichtungen. Ausnahmen soll es nur noch für Hotspots, also Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, geben.

Alle Hochschulangehörigen sollten nach Ansicht der HRK bis auf Weiteres am Tragen von FFP2-Masken in den Hochschulgebäuden festhalten – auch unabhängig von der jeweiligen Rechtslage. So sollen Studierende und Lehrende, die durch Vorerkrankungen besonders gefährdert sind, vor einer Ansteckung geschützt werden.

Corona-Regeln sollen gelockert werden

Im auslaufenden Wintersemester gilt an den Hochschulen mindestens die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet), mancherorts zeitweise auch die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Diese Einschränkungen sind mit dem neuen Infektionsschutzgesetz weggefallen, zumindest für Beschäftigte. An einigen Hochschulen wird es im Sommersemester auch keine 3G-Kontrollen mehr für Studierende geben, berichteten mehrere Medien und Universitäten. Allerdings sollen die Hygienevorschriften bei Bedarf wieder verschärft werden. Viele Hochschulen wollen in der Lehre jedoch an FFP2-Masken und Testmöglichkeiten festhalten, bis auf Weiteres auch noch an der 3G-Regel. Andere machen noch keine Angaben für die geltenden Corona-Regeln im Sommersemester.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte vor zwei Wochen erklärt, dass die Corona-Schutzmaßnahmen an den Hochschulen in den nächsten Monaten zurückgefahren werden sollen. Die Präsenzlehre solle wieder zum Regelfall werden. Die Entwicklung der Pandemie will die KMK aber weiter beobachten.

ckr