Big Ben in Großbritannien, im Vordergrund eine beidseitig bedruckte Flagge von EU und Großbritannien
dpa

Brexit
Immer mehr Wissenschaftler gehen nach Großbritannien

Trotz Brexit scheint das Interesse an einem Aufenthalt in Großbritannien nicht abzureißen. Die Unsicherheit ist dennoch da.

29.05.2018

Der Brexit naht, doch noch immer sind auch in der Wissenschaft viele Fragen ungeklärt. Inwieweit können britische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter EU-Forschungsgelder beantragen? Ist ein Aufenthalt im Königsreich weiter problemlos möglich? Diese offenen Fragen scheinen die meisten Forscherinnen und Forscher aus der EU jedoch nicht von einem Aufenthalt abzuschrecken. Ganz im Gegenteil: An den meisten Universitäten nimmt ihre Zahl sogar zu, berichtet "Times Higher Education" mit Verweis auf aktuelle Daten des britischen Amts für Hochschulstatistik "Hesa".

Den höchsten prozentualen Zuwachs gab es demnach im Hochschuljahr 2016/17 nach dem Brexit-Votum an der Universität Cambridge mit mehr als 16 Prozent. An der City University of London, der Queen Mary University of London und der University of Exeter sind die Zahlen um knapp 13 Prozent gestiegen, an der University of Edinburgh um knapp 11 Prozent.

Schlechter scheint es für den europäischen Austausch an der University of Kent zu stehen: Der Rückgang an europäischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an der Hochschule lehren und forschen wollen, lag bei 16 Prozent. Auch andere Universitäten verzeichnen laut Hesa-Auswertung Einschnitte: An der University of Birmingham ist die Zahl um rund 4,5 Prozent zurückgegangen, an der University of Oxford um rund drei Prozent.

Gemeinsam mit der University of Kent ist Oxford die Universität, an der mehr als 50 EU-Forscher im Hochschuljahr 2016/17 weggefallen sind. In Oxford waren es 55, in Kent 70.

Am 29. März 2019 wird Großbritannien nach aktuellem Fahrplan die EU verlassen. Danach soll es eine 20-monatige Übergangsphase geben, in denen die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen EU und UK weiter gilt. Kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neu nach Großbritannien, müssen sie jedoch mit rechtlichen Einschränkungen rechnen, berichtet "Times Higher Education".

Im Dezember 2017 haben die Unterhändler der Brexit-Verhandlung bereits einige Einigungen getroffen, um den wissenschaftlichen Austausch zwischen EU und Großbritannien aufrechtzuerhalten. Bis 2020 sollen etwa Forschungsprojekte mit britischer Beteiligung unter dem EU-Forschungsrahmenprogramm weiter finanziell unterstützt werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der EU sollen nach dem Brexit ihr Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung im Vereinigten Königreich behalten dürfen – auch wenn sie zwischenzeitlich bis zu fünf Jahre im Ausland gearbeitet haben. Dasselbe gilt für Briten in einem EU-Staat.

kas