Forscher und Forscherin vor einer raumhohen chemischen Anlage
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Forschung in Unternehmen
Kabinett beschließt Förderung für Firmenforschung

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von forschenden Unternehmen steht fest. Der Stifterverband sieht im Beschluss ein positives Signal.

22.05.2019

Das Bundeskabinett hat nach jahrelangen Diskussionen einen Gesetzesentwurf zur sogenannten Forschungszulage verabschiedet. Damit soll in Deutschland eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Unternehmen eingeführt werden. Forschende Unternehmen sollen mit einer steuerlichen Prämie von bis zu 500.000 Euro jährlich unterstützt werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet laut einer Mitteilung der Nachrichtenagentur Reuters von Mittwoch mit Gesamtkosten von jährlich rund 1,25 Milliarden Euro.

Der Stifterverband begrüße den Kabinettsbeschluss. "Die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung ist ein bedeutendes positives Signal für den Innovationsstandort Deutschland", sagte Präsident Andreas Barner.

Auch Bundesforschungsministerin Anja Karliczek sieht in dem Beschluss einen wichtige Chance. "Deutschland zählt derzeit noch zu fünf von 36 OECD-Staaten ohne eine steuerliche Förderung von Forschungsinvestitionen", sagte die CDU-Politikerin gegenüber Reuters. Das werde sich mit dem Kabinettsbeschluss ändern. Gerade angesichts der schwieriger werdenden Wirtschaftslage sei dies eine gute Nachricht für den Innovationsstandort.

Mit der Förderung soll der Standort Deutschland gestärkt werden. Anspruchsberechtigt sind generell alle Unternehmen, die forschen und in Deutschland steuerpflichtig sind. Kleine und mittlere Unternehmen sollen besonders profitieren. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hatte den Vorstoß zuletzt scharf kritisiert. Die Vertretung deutscher Hochschulen sprach in einer Mitteilung von "gravierenden" Schwachpunkten. Dazu zähle, dass Unternehmen keinerlei Anreize hätten, mit Hochschulen zusammenzuarbeiten.

ckr/kas