Portraitfoto von Markus Blume
picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Bayern
Kabinett plant verschärftes Ordnungsrecht an Hochschulen

Das Bayerische Landeskabinett will Hochschulen einen Sanktionskatalog zur Verfügung stellen. Dieser müsse "verantwortungsvoll" genutzt werden.

24.06.2026

Der Freistaat Bayern will eine Hochschulbau-Offensive starten und sein Hochschulrecht modernisieren. Darüber hat das Landeskabinett am 23. Juni beraten und sich in einer Pressemeldung zu näheren Inhalten der Pläne geäußert, deren Schwerpunkte im Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Hochschulen, der Bekämpfung von Antisemitismus sowie dem beschleunigten Sanieren beziehungsweise Bauen liegen.

Demnach soll im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz festgelegt werden, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Hochschulen nicht grundsätzlich verboten werden darf. Ihr Einsatz soll vielmehr in Studium und Lehre per Gesetz verankert werden. In unbeaufsichtigten Prüfungen wie etwa Hausarbeiten soll KI-Nutzung in Prüfungsordnungen mit einer Kennzeichnungspflicht verbunden werden.

Ein "klares Signal von null Toleranz" will die Landesregierung im Einsatz gegen Antisemitismus setzen. Wie das Kabinett mitteilte, ist ein neues Hochschulordnungsrecht geplant, "das Ordnungsmaßnahmen von der Rüge bis zur Exmatrikulation vorsieht". Es soll insbesondere bei gewalttätigen Übergriffen, aber auch anderen vorsätzlichen Handlungen gegen Mitglieder oder Angehörige der Hochschule greifen. Für eine Immatrikulation könnten eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung, eine Geldstrafe über 50 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe wegen Straftaten künftig ein Hindernis sein.

Man wolle den Hochschulen "ein angemessenes Ordnungsrecht an die Hand" geben, erklärte Landeswissenschaftsminister Markus Blume in einer Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung und dankte den Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten für das bisherige umsichtige Vorgehen in Konfliktfällen. Hochschulen sollten auch in Zukunft ein Ort von Meinungspluralismus sein, daher müsse das vorgesehene Instrumentarium verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Weiterhin ist vorgesehen, Lizenzverhandlungen zu beschleunigen, um Ausgründungen an Hochschulen zu fördern. An bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaft (HAW) sollen künftig Promotionen möglich sein. Darüber hinaus will die Bayerische Landesregierung die Eigenverantwortung der Hochschulen stärken, um Hochschulstrukturen zu entbürokratisieren und zu flexibilisieren. Zudem soll es Hochschulen ermöglicht werden, gemeinsame Einrichtungen und flexible Lerneinheiten zu schaffen. Damit würden Vorschläge der Hochschulen und Hochschulverbünde umgesetzt.

Hochschulbau soll schnell, unbürokratisch und zielgerichtet sein

Mittel aus dem "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" des Bundes plant die Landesregierung für eine "Hochschulbau-Offensive" zu nutzen. In der Mitteilung wird betont, dass die Gelder schnell, unbürokratisch und zielgerichtet eingesetzt werden sollen. Es sei vorgesehen, dass in einem Zeitraum von etwa vier Jahren über 120 Maßnahmen realisiert werden sollen.

Bei Bestandsliegenschaften mit dringendem Bedarf setze die "Sanierungsoffensive" an. Dazu gehörten beispielsweise die Teilsanierung des Walter-Schottky-Instituts an der Technischen Universität München und die Sanierung der Zentralbibliothek der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Die "Schnellbauoffensive" sei für bestehende Gebäude gedacht, die nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können. Die Landesregierung kündigte effiziente Bauverfahren an, "um zusätzliche Flächen für Hochschulen rasch bereitzustellen und die Infrastruktur zukunftsfest zu machen".

Blume sagte, Bilder von tropfenden Dächern und geschlossenen Hörsälen hätten ihn betrübt. Das seien keine guten Bedingungen, die so schnell wie möglich abgestellt werden müssten. "Der Bauunterhalt muss auch in Zukunft weiter gestärkt werden", betonte er und fügte hinzu: "Das ist eine Daueraufgabe, aber die Hochschulbau-Offensive ist eine echte Trendumkehr, auf die wir stolz sind."

DHV sieht wichtige Impulse, aber auch Konkretisierungsbedarf

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) äußerte sich auf Nachfrage von Forschung & Lehre vorsichtig optimistisch. Grundsätzlich setze die bayerische Staatsregierung richtige und wichtige Impulse, die aber noch konkretisierungsbedürftig seien.

Die Zulassung von KI-Tools und der neue Strafenkatalog erforderten einen zusätzlichen Kraftakt: Prüfungsordnungen müssten für neue Formate wie mündliche Prüfungen reformiert und Sanktionen rechtssicher geprüft werden. Das setze gute Betreuungsrelationen und angemessenen IT-Support voraus. Die neuen Baumittel seien zudem ein guter Einstieg, lösten den über Jahre aufgelaufenen Sanierungsstau aber nicht dauerhaft. Der einheitliche Sanktionsrahmen biete nun zwar Rechtssicherheit gegen Gewalt über das Hausrecht hinaus, dürfe aber nur die Ultima Ratio zur Gefahrenabwehr sein und dürfe mithin legitimen friedlichen Protest nicht einschränken.

Gender-Schreibweise wird nicht eingeschränkt

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 25. Juni berichtet, haben die Freien Wähler in der Regierungskoalition gegen einen Passus zur Gender-Sprache im Bayerischen Hochschulgesetz gestimmt. Demnach wollte die CSU im Gesetz verankern, "die Verwendung von spezieller Gender-Schreibweise in Prüfungen oder Hausarbeiten 'weder gefordert noch in irgendeiner Form zum Gegenstand der Bewertung gemacht werden' darf". Laut Aussage von Minister Blume gegenüber der dpa sei dies auf Anregung von Studierenden geplant gewesen, die sich an sein Ministerium gewandt hätten.

Der Fraktionschef der Freien Wähler, Florian Streibl, erläuterte demnach das Veto seiner Fraktion : "Wir sehen das Problem nicht. Deshalb braucht es dafür auch keine Regelung im Gesetz. Sonst hätten wir ohne Not wieder eine Diskussion aufgemacht, die eigentlich nur eine Geisterdebatte ist."

aktualisiert am 25.06.2026 um 15:14 [Ergänzung Gender-Schreibweise], erstmals veröffentlicht am 24.06.2026 um 15:40 Uhr

hae/dpa