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Rechtschreibung
Keine Empfehlung für Gebrauch des "Gender-Sterns"

Die Diskussion um den Gebrauch geschlechtergerechter Sprache währt schon lange. Der Rechtschreibrat hat dem kein Ende gesetzt.

16.11.2018

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Kriterien als Grundlage für "Geschlechtergerechte Schreibung" definiert, dabei aber keine Vorgaben für die konkrete Schreibweise ("Gender-Stern") gemacht.

Die Erprobungsphase verschiedener Bezeichnungen des dritten Geschlechts verlaufe in den Ländern des deutschen Sprachraums unterschiedlich schnell und intensiv. "Sie soll nicht durch vorzeitige Empfehlungen und Festlegungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beeinflusst werden."

Der Rat betont, dass der gesellschaftliche Diskurs über die Frage, wie neben männlich und weiblich ein drittes Geschlecht oder weitere Geschlechter angemessen bezeichnet werden könne, "sehr kontrovers" verlaufe. Dennoch sei das Recht der Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, auf angemessene sprachliche Bezeichnung ein Anliegen, das sich auch in der geschriebenen Sprache abbilden solle.

Dabei werde es wie bisher auch in Zukunft in unterschiedlichen Gruppen und Gemeinschaften unterschiedliche Schreibweisen zur Darstellung der unterschiedlichen Geschlechter geben. Diese müssten zur Kenntnis genommen und geprüft werden, "sie können aber nicht jeweils für sich Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit für die geschriebene Sprache beanspruchen".

Sachlich korrekt, verständlich und lesbar

Der derzeitige Gebrauch der geschriebenen Sprache zeige derzeit neben verschiedenen grammatischen Ausdruckformen (darunter Generisches Maskulinum und Passivkonstruktionen) verschiedene orthographische Ausdrucksmittel wie Unterstrich ("Gender-Gap"), Asterisk ("Gender-Stern) oder dem Zusatz männlich, weiblich, divers (m, w,d) nach dem generischen Maskulinum. "Diese entsprechen in unterschiedlichem Umfang den Kriterien für geschlechtergerechte Schreibung", heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Rates.

Als Kriterien für den Gebrauch geschlechtergerechter Sprache empfiehlt der Rat: Sie solle sachlich korrekt, verständlich und lesbar sein. Auch müsse sie mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen, "vorlesbar" sein.

Darüber hinaus solle sie Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten sowie übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen. Gleichfalls müsse sie für die Lesenden beziehungsweise Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen. Dabei sei jeweils auf die unterschiedlichen Zielgruppen und Funktionen von Texten zu achten.

gri