Kultusminister
KMK-Chef setzt auf Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt
Der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Helmut Holter, hat dafür geworben, eine lang ausgehandelte Bund-Länder-Vereinbarung zur Digitalisierung von Schulen auf den Weg zu bringen. Sie soll regeln, wie das Geld vom Bund aus dem geplanten Digitalpakt eingesetzt wird. "Ich hoffe, dass die Länder auch zu dem Ergebnis der Bund-Länder-Vereinbarung stehen werden", sagte der Linke-Politiker Holter der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Derzeit sei alles "noch ein bisschen offen".
Die Vereinbarung soll eigentlich am Donnerstag bei der Kultusministerkonferenz in Berlin unterzeichnet werden. Doch zuletzt war Streit um die für den Digitalpakt nötige Grundgesetzänderung ausgebrochen. Dabei geht es um Finanzierungsfragen und Befürchtungen der Länder, der Bund könnte sich künftig zu stark in ihre Bildungsthemen einmischen, die bislang Ländersache sind.
Die vom Bundestag beschlossene Verfassungsänderung sieht unter anderem vor, dass der Bund die Länder in wichtigen Bildungsfragen finanziell unterstützen kann. Für Vorhaben ab 2020 müssten die Länder aber die Hälfte der Kosten selbst stemmen. "Das ist ein Kompromiss innerhalb des Bundestages, aber kein Kompromiss mit den Ländern", sagte Holter. Die Regelung habe die Länder "kalt erwischt" und sei mit ihnen auch nicht besprochen worden.
Digitalpakt "schnellstmöglich" umsetzen
Die Abmachungen zum Digitalpakt wären davon wohl nicht betroffen, weil dieses Projekt nach bisherigen Plänen schon 2019 starten soll: Rund 5 Milliarden Euro sollen für die Modernisierung der Technik und IT-Netze an Schulen fließen. "Ich möchte, dass der Digitalpakt schnellstmöglich umgesetzt wird", sagte Holter. Bei den Ländern regt sich dennoch Widerstand; mehrere haben sich bereits dafür ausgesprochen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um nachzuverhandeln.
Mit der geplanten Grundgesetzänderung könnte sich der Bund stärker als bisher bei Bildungsthemen einmischen, die bislang Ländersache sind. Damit die Verfassungsänderung wirksam wird, müsste der Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind, auch noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Holter sagte, die Länder hätten auch Sorge, "dass der Bund mit seinen erweiterten Steuerungs- und Kontrollrechten in die Hoheit der Länder unmittelbar eingreift".
dpa