Ruhr-Universität Bochum
Kopftuch an Klinik auch für Studentinnen erlaubt
Muslimische Mitarbeiterinnen der St. Elisabeth Gruppe (SEG) dürfen in den Krankenhäusern der Gruppe ein weißes Kopftuch als Teil ihrer Arbeitskleidung tragen. Diese Einigung beendet einen monatelangen Konflikt zwischen Vertretern der Klinik-Gruppe, der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und ihrer Studierenden. Bisher waren Kopftücher nicht zulässig gewesen. Auch muslimische Medizinstudentinnen der Ruhr-Universität waren von dem Verbot betroffen, da das Marien Hospital Herne der SEG zur RUB gehört.
Bei dem Kopftuch handelt es sich um ein weißes Vierecktuch mit dem Logo der SEG, wie diese mitteilt. Es werde Frauen, die aufgrund ihres muslimischen Glaubens ihren Kopf bedecken möchten, als Teil der Arbeitskleidung gestellt: festangestellten Mitarbeiterinnen der SEG ebenso wie Medizinstudentinnen.
Sowohl Vertreter der SEG, der RUB, als auch der Studierenden der Hochschule drückten laut Medienberichten ihre Zufriedenheit mit dem Kompromiss aus. Ein vorheriger Kompromissvorschlag der SEG war kritisiert worden.
cpy