Das Bild zeigt drei Studierende von hinten auf dem Weg zum Campus.
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Hochschulstärkungsgesetz
Kritik am geplanten NRW-Hochschulgesetz nimmt zu

Die Novelle des Hochschulgesetzes sorgt gerade in NRW für Ärger. Das Wissenschaftsministerium fühlt sich missverstanden.

21.01.2025

Derzeit mehren sich kritische Stimmen zur geplanten Novelle des nordrheinwestfälischen Hochschulgesetzes. Der Entwurf war Ende 2024 vorgelegt worden (Forschung & Lehre berichtete). Kurz vor Weihnachten formierte sich dann ein erster Protest seitens Verfassungsrechtslehrerinnen und Verfassungsrechtslehrer: Auf "verfassungsblog.de" wurde ein Appell an NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) veröffentlicht, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Dieser drohe, "die Wissenschaftsfreiheit ernsthaft und nachhaltig zu beschädigen". Der Stellungnahme von 46 Erstunterzeichnenden haben sich mittlerweile 141 Unterstützerinnen und Unterstützer angeschlossen.

Insbesondere der Teil zum Hochschulsicherheitsrecht steht in der Kritik. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, Hochschulen zu "angstfreie(n) und sichere(n) Räume(n)" zu machen. Für Fehlverhalten und Grenzüberschreitungen seien jedoch bereits rechtliche Instrumente vorhanden, betonen Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler auf "verfassungsblog.de". Das geplante hochschuleigene Disziplinarrecht mache Hochschulen zu "Orten des Verdachts und der Disziplinierung".

Diese Befürchtung wurde auch im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf geäußert. "Der Entwurf ist ein Schlag ins Gesicht der nordrhein-westfälischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer", sagte der Vorsitzende des Landesverbandes NRW des Deutschen Hochschulverbands, Professor Christian von Coelln, gegenüber "Forschung & Lehre": "Speziell das 'Hochschulsicherheitsrecht' ist Ausdruck eines umfassenden Misstrauens gegenüber uns allen. Das Ministerium schickt sich an, ein bürokratisches Monstrum zu schaffen, das die Atmosphäre an den Hochschulen nachhaltig zu vergiften droht."

Opferschutz als Ziel der Neuregelung 

Im NRW-Wissenschaftsministerium ist man von der Kritik überrascht und bemüht sich um Richtigstellung. Die Novelle des Hochschulgesetzes (HG) sei auch eine Reaktion auf zwei gravierende Fälle von Machtmissbrauch, die sich in den letzten Jahren ereignet hätten. Das Wissenschaftsministerium sei von den betroffenen Hochschulen aktiv ersucht worden, die bestehenden Regelungen zu verbessern.

"In der HG-Novelle werden keine neuen Tatbestände formuliert", erklärte Wissenschaftsministerin Ina Brandes auf Anfrage. "Geregelt werden in der HG-Novelle nur Fälle, die heute zwingend ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. In diesen Fällen wollen wir den Hochschulen schnellere, transparentere Verfahren anbieten, die auch den verletzten Personen Verfahrensrechte einräumen."

Ohnehin stehe es den Hochschulen frei, die geplanten hochschuladäquaten Verfahren einzuführen, deren genauen Zuschnitt man gemeinsam erarbeiten wolle. Anderenfalls greife das normale Disziplinarrecht. Der Gesetzesentwurf beachte mithin die Autonomiefreiheit der Hochschulen.

Der Gesetzentwurf soll nun klarer formuliert werden, um Missverständnisse auszuräumen, wie Ministerin Brandes mitteilte. Bis Juni 2025 will sich der Landtag mit der Novelle befassen.

hes