Eine blonde Frau in grünem Anzug hat Akten unter dem Arm: Es ist Nina Warken.
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Landeswissenschaftsministerien
Kritik an finanzieller Schwächung der Universitätskliniken

Laut Beitragsstabilisierungsgesetz dürfen die Krankenkassen nur Geld ausgeben, das sie über Beiträge einnehmen. Das trifft auch die Unikliniken.

11.06.2026

Acht Wissenschaftsministerinnen und -minister sehen im geplanten Beitragsstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die Universitätskliniken und positionieren sich deshalb kritisch. In einer gemeinsamen Presseerklärung äußerten sie am 10. Juni ihren Unmut im Namen der Landeswissenschaftsministerien von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. 

Das Ziel der von der Bundesregierung angestrebten Reform ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, die Dynamik der Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen und die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems zu sichern. Hierfür äußern die acht Wissenschaftsministerinnen und -minister Unterstützung. Der aktuell vorgeschlagene Plan drohe jedoch, die wirtschaftliche Grundlage zentraler Versorgungsstrukturen zu untergraben – insbesondere die der Universitätskliniken. Diese seien unverzichtbar für die medizinische Spitzenversorgung, Forschung, Lehre und Transfer und dürften durch die geplanten Maßnahmen nicht geschwächt werden. 

Im Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz heißt es, Preis-, Lohn- und Vergütungssteigerungen hätten sich in vielen Bereichen des Gesundheitswesens von der Einnahmenentwicklung in der GKV entkoppelt. Die hohen prognostizierten Deckungslücken von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 erforderten einen substantiellen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Auf Seiten der Leistungserbringenden im Gesundheitswesen, wie etwa der Vertragsärztinnen und -ärzte und der Krankenhäuser, sei eine dauerhafte und regelhafte Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die jeweilige Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen mit der Einnahmenentwicklung der GKV als fester Obergrenze unabdingbar. 

Kritik: nicht nachhaltig, Risiken auf Kliniken verlagert 

Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin sagte laut Pressemitteilung, dass die finanzielle Schwächung der Universitätsmedizin die Gesundheitsversorgung im ganzen Land treffe. "Denn unsere Universitätsmedizin verbinden Forschung und die Ausbildung mit der Spitzenversorgung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern", erläuterte sie. "Wer Vergütungen deckelt, obwohl Personal-, Energie- und Sachkosten weiter steigen, verlagert finanzielle Risiken in die Kliniken und letztlich zu den Patientinnen und Patienten", führte Martin weiter aus. Für die Spitzenmedizin der Universitätsklinika sei dieses Risiko besonders kritisch. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte allerdings in einer Pressemitteilung Ende letzten Jahres zugesichert: "Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt, tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert." 

Die Landesministerinnen und -minister stellen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung klar, dass sie keine Mehrbelastungen für Versicherte befürworten. Vielmehr gehe es ihnen darum, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl die finanzielle Stabilität der GKV sichere als auch die Leistungsfähigkeit der Versorgung erhalte. Bereits heute arbeiteten rund 75 Prozent der Universitätskliniken defizitär. "Nach Einschätzungen des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands entstehen zusätzliche Belastungen von rund 800 Millionen Euro pro Jahr", heißt es in der Pressemitteilung zu den geschätzten Mehrkosten. 

Der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung verlagere die Finanzprobleme der GKV auf diejenigen, die Leistungen erbringen – insbesondere Krankenhausträger, Kommunen und Länder. Stattdessen sei eine grundlegende Reform notwendig, um strukturelle Probleme langfristig wirksam anzugehen. Ohne zielgerichtete, nachvollziehbare und ausgewogene Maßnahmen zur Ausgabensteuerung und zur Stärkung der Einnahmen werde die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen nicht nachhaltig gelöst. Die Wissenschaftsministerinnen und -minister plädieren stattdessen für gezielte Anpassungen in der Krankenhausfinanzierung und Gesundheitsversorgung: Dazu zählten die Weiterentwicklung des Pflegebudgets, ein konsequenter Bürokratieabbau, eine evidenzbasierte Patientensteuerung sowie der stärkere Rückgriff auf Steuermittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. 

Ausblick auf das weitere Gesetzesverfahren 

Der Bundestag berät nach eigenen Angaben am Freitag, 12. Juni 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV.

cva