Ungarn
Künftiger Regierungschef Magyar zeigt sich hochschulverbunden
Der Sieger der ungarischen Parlamentswahl, Péter Magyar, hat einst an der Universität Hamburg studiert, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 15. April. Er sei im Wintersemester 2002/2003 als Austauschstudent im Fach Rechtswissenschaft immatrikuliert gewesen, teilte ein Sprecher des Hochschulpräsidenten gegenüber der dpa mit. Auf einer Pressekonferenz in Budapest hatte sich der 45-Jährige am Tag nach der Wahl vom 12. April als "verlässlicher Partner" in der EU angeboten und spontan auf Deutsch gesagt, dass er Hamburg liebe und er es bedaure, die deutsche Sprache nicht praktizieren zu können.
Magyar gilt als EU-Anhänger und Vertreter demokratischer Werte. Der studierte Jurist war laut Lebenslauf seit 2010 in verschiedenen Einrichtungen mit EU-Schwerpunkten tätig. Von 2019 bis 2022 fungierte er als Geschäftsführer der ungarischen Kreditgesellschaft für Studierende. Seit 2024 ist Magyar EU-Abgeordneter.
Mit 138 von 199 Mandaten errang Magyars Partei Tisza bei der Parlamentswahl eine Zweidrittelmehrheit. Damit kann sie auch die Verfassung ändern. Auf der Pressekonferenz drang Magyar auf eine schnelle Regierungsbildung. Auch in der akademischen Community Ungarns weckt die Aussicht auf einen Neuanfang Hoffnungen.
Rückkehr zu mehr Hochschulautonomie?
Mit der Machtübernahme von Viktor Mihály Orbán und seiner rechtskonservativen Partei Fidesz im Jahr 2010 hat sich der Academic Freedom Index des Landes von 0,95 (2009) auf einen Tiefststand von 0,3 in 2025 verschlechtert. Messgrößen sind hierbei die fünf Indikatoren Freiheit von Lehre und Forschung, Freiheit des wissenschaftlichen Austauschs, institutionelle Unabhängigkeit der Hochschulen, Integrität der Campi sowie Freiheit des wissenschaftlichen und kulturellen Austauschs. Die schlechtesten Werte erzielte Ungarn 2025 bei der Hochschulautonomie und der Freiheit von Lehre und Forschung.
So war beispielsweise die Central European University (CEU) 2019 von Orbán mit einer zuvor erfolgten Gesetzesänderung – bekannt als Lex CEU – faktisch aus Ungarn verwiesen worden. Dieser Vorgang hatte ein großes Echo in der internationalen Presse gefunden und in Ungarn zu öffentlichen Protestaktionen geführt.
Der Politikwissenschaftler Dr. Péter Balogh der Stockholmer Södertörn University analysierte die Entwicklungen 2019 in zahlreichen Beiträgen. Er beschrieb für das Berliner Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien den Übergang der autonomen Wissenschaftsstruktur unter Leitung der Ungarischen Akademie der Wissenschaften (UAW) in ein staatlich reglementiertes Forschungsnetzwerk. Dieser Modellwechsel sei für die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler "von beträchtlicher Ungewissheit" und einem "Mangel an Vertrauen" gekennzeichnet gewesen.
Péter Árvai, stellvertretender Direktor des Internationalen Zentrums der Universität Pécs, äußerte sich gegenüber dem Bildungs-News-Portal THE PIE am 14. April zuversichtlich, dass der Wechsel zu diesem politisch gesteuerten Hochschulwesen bald rückgängig gemacht wird: "Die Tisza-Partei von Péter Magyar hat betont, dass die Rücknahme dieser Politik oberste Priorität hat", sagte Árvai.
Der aus Deutschland stammende Rektor der Central European University (CEU), Professor Carsten Q. Schneider, sagte gegenüber Times Higher Education (THE) im Anschluss an Magyars Wahl, die künftige Regierung müsse deutlich machen, dass sie die akademische Freiheit schützen und die auskömmliche Finanzierung der Forschung unterstützen werde. Es sollte zudem ihr Ziel sein, Ungarn für internationale Studierende attraktiv zu machen. Schneider hob hervor, dass die CEU ihren Sitz dennoch in Wien behalten und nicht nach Ungarn zurückkehren werde. Die Zukunft der Universität bleibe eine bilokale, die sowohl Wien als auch Budapest umfasse, erläuterte Schneider. Einige Forschungsabteilungen, zwei Studiengänge und die Bibliothek waren in Budapest verblieben.
Institutsleitungen fordern unabhängiges Forschungsnetzwerk
Das außeruniversitäre Forschungsnetzwerk HUN-REN (Hungarian Research Network) stand in den vergangenen Jahren ebenfalls unter staatlicher Kontrolle. Es umfasst nach eigenen Angaben 15 Forschungseinrichtungen mit rund 3.400 Forschenden und etwa 5.000 Mitarbeitenden.
In einer gemeinsamen Erklärung vom 22. April fordern 13 der 15 Generaldirektorinnen und Generaldirektoren der HUN-REN-Institute, ihnen die Unabhängigkeit unter dem Dach einer wieder freien Akademie der Wissenschaften zurückzugeben. Sie möchten eine Selbstverwaltung der Forschenden sowie wissenschaftliche, wirtschaftliche und operative Autonomie der Forschungseinrichtungen. Erklärtes Ziel sei es, deren Unabhängigkeit von öffentlichen Stellen und Verwaltungsstrukturen zu gewährleisten.
"Die Direktorinnen und Direktoren der HUN-REN-Forschungseinrichtungen sind sich einig, dass sie von den Entscheidungen der neuen Regierung eine Stärkung der wissenschaftlichen Autonomie sowie die Schaffung eines förderlichen wissenschaftspolitischen Umfelds erwarten, in dem Entscheidungen über die Entwicklung der Forschungseinrichtungen gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und den Einrichtungen selbst getroffen werden können", formulieren die Unterzeichnenden ihre Erwartungen.
Ein Tag nach der Veröffentlichung des Statements veröffentlichte das HUN-REN selbst eine Reaktion auf die Forderungen. Die Reaktion ist nicht offiziell Personen zugeordnet, dürfte aber von Seiten der Management-Ebene stammen. Die Führung zeigt sich darin "überrascht" über die Forderungen der Institutsleitungen: "Obwohl sie maßgeblich am Aufbau und Erfolg von HUN-REN beteiligt waren, fordern sie nun dessen Auflösung und die Einführung eines alternativen Betriebsmodells." Es wird zudem kritisiert, dass die jeweiligen Institute erst wenige Stunden vor Veröffentlichung über die Erklärung informiert worden seien.
Es wird betont, dass HUN-REN eine "unabhängige und autonome Organisation" sei, die auf Grundlage eines 2024 vom ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetzes als gerichtlich registriertes Netzwerk exzellenter Forschungseinrichtungen agiere. Der Rat würde gemeinsam vom Präsidenten der UAW und dem Innovationsminister ernannt. Schon jetzt erfolge die Leistung der einzelnen Institute "mit voller fachlicher, operativer und finanzieller Autonomie". Der Verwaltungsrat setze sich aus "hoch angesehenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern" zusammen. "Anders als in der Erklärung des Generaldirektors behauptet, verfügt HUN-REN über keine zentrale Verwaltung", heißt es in der Reaktion auf die Forderungen der Direktorinnen und Direktoren.
Exkurs:
Ist die EU mit dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit überfordert?
In den letzten Jahren treibt viele politisch Verantwortliche auf EU-Ebene die Frage um, wie das europäische Wissenschaftssystem vor zu viel politischer Vereinnahmung geschützt werden kann. Beispielsweise untersucht ein von Horizon Europe finanziertes Projekt die Beziehung zwischen neuen Nationalismen und Hochschulbildung. Das Projekt zielt darauf ab, ein internationales, interdisziplinäres Netzwerk aufzubauen, das mit Akteurinnen und Akteuren aus Hochschulbildung und Forschung zusammenarbeitet, um Ideen und Strategien zur Sicherung der akademischen Offenheit und der globalen Kooperationsfähigkeit zu entwickeln.
Der Politikwissenschaftler Dr. Calvin Khalesi von der kanadischen Universität Montréal kritisierte in seinem Anfang 2026 bei der Cambridge University Press veröffentlichten Paper die unzureichenden Reaktionsmöglichkeiten der EU auf Grundrechtsverstöße. Khalesi vertritt die Ansicht, dass die Europäische Kommission nicht in der Lage sei, die akademische Freiheit zu schützen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet sei. Der EU stünden zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um die Achtung ihrer Grundwerte durchzusetzen, darunter die Entziehung von EU-Mitteln, sozialer Druck und Strafmaßnahmen. Obwohl die EU diese Maßnahmen erwogen, ausprobiert oder angewendet habe, seien die Ergebnisse in Bezug auf Ungarn wenig erfolgreich gewesen bei "der tatsächlichen Verteidigung der akademischen Freiheit".
Im Oktober 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) beispielsweise, dass das sogenannte Lex CEU gegen EU-Recht verstoße, schreibt Khalesi. Obwohl diese Entscheidung von den CEU-Verantwortlichen begrüßt worden sei, erfolgte sie fast ein Jahr nachdem die Universität Ungarn bereits verlassen musste.
Seit dem Umbau des ungarischen Hochschulbereichs 2021 übten Forschungsförderungsgremien weitreichende Kontrolle über die Aktivitäten und Angelegenheiten der Universitäten aus. Dazu gehörten Budgetentscheidungen, Personalpolitik, institutionelle Organisation und die Ernennung von Führungskräften. Sie kontrollierten zudem die Befugnisse anderer Entscheidungsgremien wie beispielsweise der akademischen Senate. Im Dezember 2022 kündigte der Europäische Rat Khalesi zufolge an, 34 ungarische Einrichtungen, darunter 21 Universitäten, von den Förderprogrammen Erasmus+ und Horizont Europa auszuschließen. Ein nachweisbarer Erfolg der Maßnahme sei auch hier ausgeblieben, da die ungarische Regierung stets neue Taktiken entwickelt habe, um diese zu untergraben.
Khalesi kommt zu dem Schluss, dass der Handlungsspielraum der EU durch das Fehlen einer klaren Definition von akademischer Freiheit im EU-Recht weiter eingeschränkt werde. "Schließlich würde eine operationalisierte Definition die Überwachung der akademischen Freiheit erleichtern und klarere und solidere Maßstäbe für die Messung der Einhaltung liefern", erläutert er. Hinzu komme, dass die EU im Hochschulbereich weitgehend auf eine unterstützende Rolle beschränkt sei. Die "relative Autoritätslücke der EU in Bildungsfragen" präge letztlich ihre Reaktion auf die abnehmende akademische Freiheit und zwinge sie zu einem begrenzten Handlungsspielraum.
aktualisiert am 28. April um 12:35 Uhr [Ergänzung Stellungnahmen HUN-REN]; erstmals veröffentlicht am 15. April 2026
cva