Ein moderner Mensaraum an der TU Dresden ist nach der umfänglichen Sanierung zu sehen.
picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert
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Finanzierung
Länder investieren Sondervermögen teils zu 100 Prozent in Hochschulen

Gemäß Bund-Ländervereinbarung von Februar erhalten die Länder vier Milliarden Euro für Kitas und Hochschulen. Sie teilen das Geld unterschiedlich auf.

23.04.2026

Sachsen-Anhalt will 2026 seinen Anteil am Sondervermögen zur "Modernisierung und Sanierung" vollständig für den Wissenschafts- und Hochschulbereich ausgeben; für die Jahre 2027 bis 2029 ist eine hälftige Aufteilung der Mittel zwischen dem Wissenschafts- und dem Sozialressort vorgesehen. So geht es aus der vom Kabinett beschlossenen Mittelverteilung des Landes hervor. Alle Bundesländer mussten ihre Verteilung dieser Extramittel kürzlich an den Bund melden. 

Bis zum 31. März hatten die sechzehn Bundesländer laut Bund-Länder-Vereinbarung von Anfang Februar Zeit, um den zuständigen Bundesministerien mitzuteilen, in welche Einrichtungen sie ihre Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) anteilig investieren möchten. 

Die Meldung hatte demnach an das Bundesministerium für Forschung, Technik und Raumfahrt (BMFTR) sowie an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu erfolgen. Sie "umfasst zugleich eine entsprechende Planung für die noch verbleibende Laufzeit der Förderung", heißt es in den Vorgaben dazu. Betont wird zudem, dass die Gelder nur in Vorhaben investiert werden dürften, die "die Länder ohne die Bundesförderung während der Laufzeit der Bund-Länder-Vereinbarung nicht umgesetzt hätten". So bewirke man mit den vier Milliarden Euro einen zusätzlichen Investitionsschub. 

Länder setzen unterschiedliche Schwerpunkte bei Aufteilung 

"Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen bilden nicht nur die klugen Köpfe von morgen aus, sie sind für Unternehmen verlässliche Partner für Innovationen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit Hilfe der Bundesmittel jetzt aufgeschobene Investitionen anstoßen, in Zeiten des Klimawandels Energieeffizienz fördern und den Wissenschaftsstandort insgesamt attraktiv und zukunftsfähig aufstellen", erläuterte Landeswissenschaftsminister Armin Willingmann in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt anlässlich der Veröffentlichung der Mittelverteilung zwischen dem Hochschulsektor und den Kindertagesstätten. 

Bei zahlreichen Hochschul- und Forschungsbauten müssten in Sachsen-Anhalt nach nunmehr gut dreißig Jahren intensiver Nutzung Sanierungsarbeiten und eine Modernisierung der Geräte- und IT-Infrastruktur erfolgen, damit in den Gebäuden weiterhin auf zeitgemäßem Niveau studiert und geforscht werden könne. Dazu gehörten auch Vorhaben der energetischen Sanierung, um den Energieverbrauch der Hochschulstandorte nachhaltig zu drosseln. Überdies beabsichtige das Wissenschaftsministerium, auch Forschungsneubauten zu unterstützen, um die Position des Wissenschaftsstandortes im Exzellenzwettbewerb weiter zu stärken. 

Laut einer Analyse von Table.Media vom 21. April ergibt sich so für das Bundesland Sachsen-Anhalt eine anteilige Mittelvergabe von 62,5 Prozent für die Wissenschaft und 37,5 Prozent für die Kindertageseinrichtungen über den Zeitraum von 2026 bis 2029. Demgegenüber sollen sich die Bundesländer Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein der Analyse zufolge für eine 100-prozentige Mittelverwendung für den Hochschulsektor entschieden haben. Die meisten anderen Bundesländer sehen eine ungefähr hälftige oder 60:40-Verteilung zugunsten der Hochschulen vor. Lediglich Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen laut Table.Media ausschließlich in den Kindertagesbetreuungsbereich investieren. Bei wenigen Länder sei die Aufteilung noch offen: Hamburg, Niedersachsen und Sachsen. 

Finanzrahmen je nach Bundesland sehr unterschiedlich 

Laut der Bund-Länder-Vereinbarung von Anfang Februar stehen den Bundesländern je nach Steueraufkommen beziehungsweise Einwohnerzahl unterschiedlich hohe Gesamtjahrestranchen und jährliche Verfügungsrahmen zu (siehe Abbildung). Die höchsten Summen erhalten demzufolge Nordrhein-Westfalen (844 Millionen Euro), Bayern (628 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (526 Millionen Euro). Am wenigsten Mittel fließen nach Bremen (38 Millionen Euro), ins Saarland (47 Millionen Euro) und nach Mecklenburg-Vorpommern (77 Millionen Euro).

Bund und Länder haben vereinbart, dass das jeweilige Land selbst auswählt, welche Vorhaben durch Bundesmittel aus dem SVIK finanziert werden. Dabei sind sie verpflichtet, die Gesamtfinanzierung der ausgewählten Projekte sicherzustellen. Nach Ablauf jedes Finanzjahres müssen sie gegenüber dem Bund über die Verwendung der Mittel Rechenschaft ablegen und belegen, "dass durch die Bundesmittel ein zusätzlicher Investitionsschub erzielt wurde". 

In der Bund-Länder-Vereinbarung wird betont, dass den Ländern aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zudem weitere Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung stünden. 

Bilanzierung und Auswertung des Programms vorgesehen 

Das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) wird die Berichte laut Vereinbarung jährlich zu einem Gesamtdokument zusammenführen, dessen Veröffentlichung vorgesehen ist. Bilanzierend soll es für die gesamte Laufzeit des Programms eine Auswertung darüber geben, welche Maßnahmen stattgefunden haben, um Verfahren im Hochschulbau (einschließlich der Sanierung) zu beschleunigen und Umsetzungszeiträume zu verkürzen. Es ist geplant, dass die GWK im Jahr 2030 über die Gesamtergebnisse berät. Dabei sollen auch "Beschleunigungsvorschläge und länderspezifische Best Practices von Vorhaben im Hochschulbau" mitbetrachtet werden.

Wirtschaftsausschuss stimmt für schnelle SVIK-Mittelvergabe 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am 22. April den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vergabebeschleunigung öffentlicher Aufträge beschlossen. Das Gesetz soll Beschaffungsverfahren vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren. Wie der Bundestag in seiner dazugehörigen Kurzmeldung erläuterte, steckte der Entwurf monatelang im parlamentarischen Verfahren fest. Die Abstimmung sei bereits für Anfang 2026 geplant gewesen. 

Es sei in diesem sogenannten Vergabebeschleunigungsgesetz unter anderem vorgesehen, die Regelungen zur Verwendung der SVIK-Mittel besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen haben die neuen Regelungen so anzuwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz/-abfluss möglich wird, damit die Modernisierung des Landes zügig vorangetrieben werden kann. 

Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hätten im Ausschuss als positiv bewertet, dass eine Einigung für ein Verfahren erzielt worden sei, mit dem die Mittel aus dem Sondervermögen in vereinfachten Verfahren abfließen könnten. Den Kommunen werde nun ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem die Verteilung der Gelder handhabbar umgesetzt werden könne.

aktualisiert am 23. April um 11:30 Uhr [Ergänzung Beschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz], erstmals veröffentlicht am 21. April 2026

cva