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Geplante Änderung des Grundgesetzes
Länder rufen Vermittlungs-Ausschuss an – Digitalpakt gestoppt

Die Pläne zum Digitalpakt liegen vorerst auf Eis. Der Bundesrat rief bei der letzten Plenumssitzung wie angekündigt den Vermittlungsausschuss an.

14.12.2018

Die Länder haben die vom Bund angestrebte Grundgesetzänderung für Finanzhilfen zur Schul-Digitalisierung vorerst gestoppt. Der Bundesrat beschloss am Freitag einstimmig, den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag für eine "grundlegende Überarbeitung" anzurufen. Bei ihrer Sitzung vor einer Woche hatten die Länder dies angekündigt.

Mehrere Ministerpräsidenten machten in der Länderkammer erneut über Parteigrenzen hinweg grundlegende Vorbehalte gegen die Pläne des Bundes deutlich. Dies sei ein "Frontalangriff auf unsere föderale Ordnung", sagte der baden-württembergische Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne). "Wir wollen keine Verzwergung der Länder." Bei der digitalen Ausstattung der Schulen gelte es, richtig Gas zu geben. Mit der geplanten Grundgesetzänderung hätten Bundesregierung und Bundestag aber einen falschen Weg eingeschlagen.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zeigte sich verärgert, "wie durch die Hintertür das Selbstbestimmungsrecht der Länder beschnitten werden soll". Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) mahnte: "Das Grundgesetz ist viel zu wichtig, als dass man in einem Schnelldurchlauf jetzt wesentliche Änderungen dort trifft."

Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) warnte vor einer dauerhaften Zerstörung des Föderalismus. "Das ist ein vergiftetes Geschenk der schlimmsten Art." Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, mit der Bildung als Urkompetenz der Länder werde "der föderale Nerv getroffen".

Armin Laschet: Änderung des Grundgesetzes nicht notwendig

Der Bundestag hatte die umstrittenen Pläne Ende November beschlossen, nachdem sich die große Koalition mit FDP und Grünen geeinigt hatte. Demnach soll das Grundgesetz geändert werden, so dass der Bund die geplante Digitalisierung der Schulen fördern kann, obwohl nicht er für die Schulen zuständig ist – sondern die Länder. Der Bund will den Ländern dafür in den kommenden fünf Jahren fünf Milliarden Euro überweisen. Er will aber auch Mitsprache bei Qualität und Personal der Schulen haben. Das wollen viele Länder allerdings nicht.

Zu weiterem Ärger führte, dass die dafür geplante Grundgesetzänderung Auswirkungen auf andere Bereiche wie den Wohnungsbau hätte, bei dem die Kostenbeteiligung der Länder bei 50 Prozent liegen soll.

Für den Digitalpakt selber ist laut Bundesländern keine Grundgesetzänderung notwendig. "Es gibt heute schon im Grundgesetz eine Möglichkeit, aus den Gemeinschaftssteuern den Ländern das Geld zu geben, damit in den Schulen die Digitalisierung vorankommt", sagte etwa NRW-Ministerpräsident Armin Laschet in den "Tagesthemen".

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte bereits vor der Bundesratssitzung der "Rheinischen Post", sie hoffe auf eine vernünftige und zügige Einigung im Vermittlungsausschuss. Auch die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, rief zu einem raschen Ende des Streits auf. "Es ist wichtig, dass der Vermittlungsausschuss sich rasch zusammensetzt und ein gemeinsames Ergebnis findet", sagte sie der dpa. "Der Digitalpakt und wichtige Investitionen in Bildung dürfen nicht politisch verstolpert werden."

dpa/kas