Das Foto zeigt einen Studierenden mit Notebook in einer Vorlesung
dpa

Kultusministerkonferenz
Länder wollen Digitalisierung der Hochschulen unterstützen

Die Digitalisierung der Schulen ist nach langer Diskussion von Bund und Ländern auf den Weg gebracht worden. Nun geht es um die Hochschulen.

15.03.2019

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre verabschiedet. Die Empfehlungen richten sich an die Länder, den Bund und an die Hochschulleitungen, die Fakultäten, die Fachbereiche und die Lehrenden selbst. Sie sollen beitragen zur Berücksichtigung der Digitalisierung in der strategischen Gesamtentwicklung der Hochschulen, zur Qualitätssicherung in den Studiengängen im Hinblick auf digitale Kompetenzen und zum digitalen Austausch von Studierendendaten. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der KMK hervor.

Demnach sollen die Hochschulleitungen die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Durchführung und Unterstützung der Lehre "in der digitalen Welt" sicherstellen. Die Lehrenden sollen sich laut KMK in ihren Fachdisziplinen zum Einsatz digitaler Medien austauschen und geeignete Konzepte zur curricularen Integration digitaler Elemente in die Lehre und neuer digitaler Lern- und Lehrformate entwickeln.

Mit der Akkreditierung von Studiengängen soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass digitale Kompetenz curricular in den Studiengängen angemessen verankert werde. Auch sei es Aufgabe der Hochschulen, durch Festlegung von Standards und Aufbau entsprechender Schnittstellen die datenschutzkonforme digitale Übermittlung von Studierendendaten zwischen Hochschulen zu ermöglichen.

Gemeinsame Aufgabe der Länder und des Bundes ist der KMK zufolge dabei die Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen für eine "zielorientierte Digitalisierung". Dazu gehörten beispielsweise die Förderung der Vernetzung von Ländervorhaben zur Digitalisierung in der Lehre, die Schaffung von Anreizen zur Weiterentwicklung des Lehrkräftestudiums und die Unterstützung der Entwicklung von Verfahren zur datenschutzkonformen digitalen Übermittlung von Studierendendaten durch die Länder.

In die KMK-Empfehlungen seien auch Vorstellungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Hochschulrektorenkonferenz, des Akkreditierungsrates, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und weiterer Akteure eingeflossen.

Kürzlich hatte die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) an Bund und Länder appelliert, die Hochschulen mit einer Digitalisierungspauschale zu unterstützen. Die Hochschulen sollten pro Studentin beziehungsweise Student einen bestimmten Betrag zum Ausbau und Unterhalt ihrer digitalen Infrastruktur und Anwendungen sowie zur Verbesserung ihrer digitalen Lehr- und Lernangebote erhalten. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Andre Alt, begrüsste diesen Vorschlag. In den Empfehlungen der KMK wird dies Idee nicht genannt.

gri