Informationsschild an der Universität Mainz
picture alliance / dpa | Fredrik Von Erichsen

Hochschulautonomie
Land überträgt Mainzer Uni dauerhaft Berufungsrecht

Die Universität Mainz erhät als erste Hochschule in Rheinland-Pfalz dauerhaft das alleinige Berufungsrecht. Das soll Verfahren beschleunigen.

11.02.2021

Als erste Hochschule in Rheinland-Pfalz kann die Mainzer Johannes Gutenberg-Universität ihre Professorinnen und Professoren dauerhaft in Eigenregie berufen. Universitäts-Präsident Professor Georg Krausch erklärte, damit könne die JGU in der Konkurrenz mit anderen Hochschulen um die "besten Köpfe" zügig und flexibel handeln. Das Berufungsrecht sei das strategisch wichtigste Element der Hochschulentwicklung. Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) bezeichnete die am Mittwoch erfolgte Übertragung des dauerhaften Berufungsrechts als wichtigen Schritt zur Stärkung der Autonomie der Hochschulen in dem Bundesland. Möglich gemacht habe dies das neue Hochschulgesetz.

"Ich gehe davon aus, dass andere Hochschulen in Rheinland-Pfalz folgen werden", sagte Wolf. Das Wissenschaftsministerium werde keine Hochschule zu diesem Schritt drängen, wohl aber ermuntern.

In Rheinland-Pfalz haben derzeit die Universität Trier und die Hochschule Koblenz ein vorläufiges Berufungsrecht. Wolf und Krausch erklärten, dass eine Voraussetzung für ein eigenständiges Berufungsrecht ein entsprechender Verwaltungsapparat an den jeweiligen Hochschulen sei. Die JGU hatte das vorläufige Berufungsrecht 2011 erhalten, Trier und Koblenz folgten 2016 beziehungsweise 2020.

Bei bisherigen Berufungen haben die Hochschulen ihre Vorschläge dem Wissenschaftsministerium vorgelegt, das dann über die Berufung der Lehrenden entschied. Durch eine Gesetzesänderung können die Hochschulen nun bei einem entsprechenden Antrag selbst über ihre Berufungen entscheiden.

dpa