Studierende in Vorlesung
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Mecklenburg-Vorpommern
Land will Pflicht zur Akkreditierung abschaffen

Mecklenburg-Vorpommern plant eine Änderung des Hochschulgesetzes. Das Land soll wettbewerbsfähiger werden, der Nachwuchs mehr Sicherheit bekommen.

17.10.2018

Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig frei entscheiden können, ob sie ihre Studiengänge akkreditieren lassen oder nicht. Die geltende Akkreditierungspflicht will das Bundesland abschaffen. Dies sieht der Entwurf für eine Änderung des Hochschulgesetzes vor. Bis Mitte November können Interessenvertreter dazu Stellung nehmen. Das geänderte Hochschulgesetz soll 2019 in Kraft treten.

Das neue Landeshochschulgesetz soll die Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns besser im nationalen und internationalen Wettbewerb aufstellen. Der Schwerpunkt liege auf der Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, teilte das Ministerium am Dienstag in Schwerin mitteilte. "Mir ist wichtig, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an unseren Hochschulen verbessern und sicherstellen, dass mehr Frauen Spitzenpositionen in der Wissenschaft erreichen können", sagte Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD).

Neben arbeitsrechtlichen Mindeststandards sollen zum Beispiel Verbeamtungen im akademischen Mittelbau bei Daueraufgaben wieder möglich werden, hieß es. Juniorprofessorinnen und -professoren mit Tenure Track sollen einen Rechtsanspruch auf Übernahme erhalten, wenn ihre Bewertung positiv ausfällt. Auch sollen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser über Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Hochschule informiert werden.

Der Entwurf sieht den Angaben zufolge außerdem vor, die Planung für die Hochschulentwicklung des Landes nach den Empfehlungen des Landesrechnungshofes neu zu ordnen. Das Ministerium will mit den Hochschulen Eckpunkte für die Hochschulentwicklung erarbeiten.

kas