Aufschrift auf Hauswand "Landtag Schleswig-Holstein"
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CAU Kiel
Landtag schaltet sich wegen Islamwoche ein

Vergangene Woche hatte sich der Schleswig-Holsteiner Landtag mit der Islamwoche befasst. Nun verliert die organisierende Hochschulgruppe ihren Status.

17.07.2025

Am Donnerstag (10. Juli) hat sich der Bildungsausschuss des  Landtags von Schleswig-Holstein auf Antrag der FDP-Fraktion mit der umstrittenen Islamwoche an der Christian-Albrechts-Universität (CAU) beschäftigt. Das berichten verschiedene Medien, darunter die Kieler Nachrichten und der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Die Studierendengruppe Islamische Hochschulgemeinde (IHG) Kiel hatte die Islamwoche Anfang Mai veranstaltet. In der Folge waren bei der Kieler Hochschule Beschwerden eingegangen, die islamistische, antisemitische und frauenfeindliche Vorfälle beklagten. Bei der Ausschusssitzung sollten die Vorwürfe geklärt werden.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bekräftigte laut Bericht des NDR im Ausschuss, dass verfassungsrechtlich bedenkliche Redner und Bücher Teil der Veranstaltung waren: Zusätzlich zu einem Redner, dem salafistische Tendenzen vorgeworfen werden und von dessen Einladung sich die IHG bereits am 26. Juni distanziert hat, seien laut Kieler Nachrichten zwei weitere Redner aufgetreten, die dem Verfassungsschutz zufolge der ultrakonservativen Lesart des Islam nahestünden. Auch die IHG sei laut Verfassungsschutz "nicht frei von salafistischer Beeinflussung". Entsprechend sei die Islamwoche der Hochschule im Vorfeld in der islamistischen und salafistischen Szene beworben worden.

Kritik an der Hochschule

Vor allem die Leitung der CAU sei bei der Ausschusssitzung in Kritik geraten, meldet die Tageszeitung (taz) am 11. Juli. Die Hochschule habe vor der Sitzung in einem Statement angekündigt, ihr Verfahren zur Bewilligung von Veranstaltungen zu prüfen. Vertreterinnen der Hochschule gaben allerdings laut Bericht des NDR vor dem Ausschuss an, dass es nicht möglich sei, alle Veranstaltungen auf dem Campus zu kontrollieren.

Der Verfassungsschutz war bereits im Vorfeld der Veranstaltung auf die Islamwoche aufmerksam geworden. Das berichtet die taz. Dieser habe den zuständigen Ministerien mitgeteilt, dass ein zur Islamwoche geladener Referent bedenkliche Positionen vertrete und vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werde. Diese Information kam laut Bericht erst Wochen nach der Veranstaltung bei der Hochschule an.  

War die Geschlechtertrennung nun fakultativ?

Im Rahmen der Ausschusssitzung sei es nicht möglich gewesen, alle Fragen zu klären, berichtet die taz. So blieb beispielsweise unklar, ob die vorgeworfene Geschlechtertrennung während des Vortrags des umstrittenen Referenten konstant eingehalten wurde. Während die IHG von einer fakultativen Geschlechtertrennung spricht, sei in den Sozialen Medien eine obligatorische Geschlechtertrennung bei diesem Vortrag angekündigt worden.

Bei einem Gespräch mit dem Vorstand der IHG sei außerdem klargeworden, dass dieser die Islamwoche nicht selbst organisiert habe, berichtete Professorin Catherine Cleophas, Vizepräsidentin für digitale Transformation, Gleichstellung und Diversität an der CAU laut NDR. Die tatsächlich beteiligten Personen seien inzwischen bekannt und zum Gespräch mit der Hochschulleitung einbestellt. 

Hochschulgruppe verliert ihren Status

Das Präsidium der CAU hat entschieden, der IHG ihren Status als Hochschulgruppe zu entziehen. Das geht aus einer Mitteilung der Hochschulleitung vom Mittwoch (16. Juli) hervor. Am Vortag hatte ein weiteres Gespräch zwischen dem CAU-Präsidium und dem Vorstand der IHG stattgefunden. Eine Überprüfung der Vorwürfe im Zusammenhang mit der Islamwoche habe ergeben, dass diese nicht ausgeräumt werden konnten.

Das Vertrauen in die Hochschulgruppe sei "nachhaltig erschüttert", so teilt es das Präsidium mit. Zudem habe sich gezeigt, dass die internen Abläufe in der IHG nicht geeignet seien, um Veranstaltungen eigenständig zu organisieren. Bis zur offiziellen Aberkennung des Status als Hochschulgruppe ruhten die Rechte der IHG. Sie erahlte keine Nutzungsrechte mehr für Räume oder die digitale Infrastruktur der Universität.

Zusätzlich prüfe die Hochschule demnach rechtliche Schritte: die mögliche Einleitung einer Strafanzeige, die Exmatrikulation von einzelnen Akteurinnen und Akteuren sowie Hausverbote für beteiligte Personen, die keine CAU-Studierenden sind. Dieses Vorgehen erfolge in Abstimmung mit der zuständigen Rechtsaufsicht im schleswig-holsteinischen Wissenschaftsministerium.

aktualisiert am 17.07.2025 [Ergänzung der Absätze nach der Zwischenüberschrift "Hochschulgruppe verliert ihren Status], zuerst veröffentlicht am 11.07.2025

cpy