Fassade des IG-Farben-Hauses der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt mit Schriftzug (Name der Hochschule).
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Uni Frankfurt
Lösungsvorschlag nach Studienplatz-Absage

Nach der Studienplatzabsage können die Betroffenen doch auf einen Studienstart hoffen. Hessens Wissenschaftsminister bittet Bundesländer um Hilfe.

01.09.2022

Fast 300 angehende Medizin- und Zahnmedizinstudierende, die für das kommende Wintersemester an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main zunächst eine Studienplatz-Zusage, dann aber eine Absage bekommen hatten, können auf eine Lösung hoffen. In einer E-Mail des hessischen Wissenschaftsministeriums an die Ministerien der anderen Länder, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird ein möglicher Weg skizziert. Die Betroffenen könnten demnach möglicherweise doch noch als Nachrücker im anstehenden Wintersemester ihr Studium aufnehmen.

Für den Bereich Zahnmedizin habe die Goethe-Universität zugesichert, "das Problem eigenständig zu lösen und einen ersten Lösungsbeitrag zu leisten", heißt es in dem Schreiben des Ministers.

Für die Bewerberinnen und Bewerber um Studienplätze in Humanmedizin wird an einer bundesweiten Lösung gearbeitet: Am Freitag ist die zentrale Webseite für Studienplatzbewerbungen teilweise gesperrt worden. Auf das Bewerbungsportal der Seite Hochschulstart.de, die von der Stiftung für Hochschulzulassung betrieben wird, kann voraussichtlich erst wieder ab kommenden Mittwoch zugegriffen werden. Wie die Stiftung, die für die bundesweite Vergabe der Studienplätze in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie zuständig ist, mitteilte, wird das Verfahren für etwa 17.800 Bewerberinnen und Bewerber auf Nachrückplätze zunächst pausiert. Die Hochschulen sollen ihre Nachrückerplätze im Bereich Humanmedizin an die Stiftung für Hochschulzulassung melden. Sobald ein Überblick über die genaue Zahl verfügbarer Plätze besteht, könnten freie Nachrückerplätze an die Betroffenen vergeben werden. Nicht klar ist damit, an welcher Universität sie einen Platz bekommen würden.

Ein faires Nachrückverfahren soll sichergestellt sein

Es geht bei der Suche nach einer Lösung auch darum, dass andere, die sich ebenfalls als Nachrücker bewerben oder beworben haben, nicht benachteiligt werden. Die Kultusministerkonferenz teilte am Freitag mit, die Bundesländer schöpften in einem gemeinsamen Vorgehen alle Möglichkeiten aus, um den Betroffenen zu helfen und ein rechtssicheres Vergabeverfahren zu gewährleisten.

Man arbeite mit Hochdruck daran, Möglichkeiten zu finden, dass berechtigte Studienwünsche erfüllt würden, sagte Holger Burckhart, Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung für Hochschulzulassung. "Das Vergabeverfahren der Länder und die technischen Abläufe für das Bewerbungsverfahren sind jedoch stark formalisiert und sehr komplex, und es ist zu berücksichtigen, dass alle am Nachrückverfahren Teilnehmenden ein Recht auf ein faires Verfahren haben." Ob wirklich alle Betroffenen einen Studienplatz bekämen, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, hieß es in der Mitteilung auch.

Die Universität hatte durch einen Übermittlungsfehler zu viele Plätze an die Stiftung gemeldet. Die Folge: 251 Bewerber für Medizin und 31 Bewerber für Zahnmedizin konnten sich zunächst über eine Studienplatzzusage freuen und waren bitter enttäuscht, als diese wieder zurückgenommen wurde.

Laut Statistischem Bundesamt nahmen im vergangenen Wintersemester rund 10.000 Menschen ein Medizin- und etwa 1.500 ein Zahnmedizinstudium auf. Beide Studiengänge sind sehr begehrt. Es gibt hohe Zugangsvoraussetzungen.

zuletzt aktualisiert am 02.09.2022 um 16.32 Uhr, zuerst veröffentlicht am 01.09.2022

dpa