Machtmissbrauch
Meldestrukturen für Fehlverhalten in der Wissenschaft
Die Strukturen für die Meldung und den Umgang mit Fehlverhalten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen variieren teils erheblich. Das liegt unter anderem an den unterschiedlichen Strukturen der Institutionen selbst, teilte die Bundesregierung am 1. April mit. Damit beantwortete sie eine Kleine Anfrage, die Abgeordnete der Fraktion Die Linke zuvor gestellt hatten. Dabei hatten sie konkret nach den Meldestrukturen und -zahlen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) und der Leibniz-Gemeinschaft (WGL) gefragt. In der Antwort der Regierung werden die Beschwerdezahlen über die letzten fünf Jahre aufgeschlüsselt.
Meldeformen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die MPG verfügt demnach über eine externe wie auch eine interne Meldestelle, die durchschnittlich 41,6 Meldungen pro Jahr erfasst haben. Davon habe es sich bei elf Meldungen um Fehlverhalten in der Personalführung gehandelt. Bei 7,6 Meldungen sei es um Mobbing oder Diskriminierung, bei 5,6 Meldungen um wissenschaftliches Fehlverhalten und bei 2,8 Meldungen um sexualisiertes Fehlverhalten gegangen. Die Beschwerden gingen dabei laut Bundesregierung zu 33 Prozent gegen Führungspersonal und zu 55 Prozent gegen andere Beschäftigte ein. Zwölf Prozent der Meldungen hätten sich auf externe Sachverhalte bezogen.
Die FhG nutzt ein elektronisches Hinweissystem als allgemeine interne Meldestelle. Zudem gibt es eine Beauftragte für Chancengleichheit, eine AGG-Beschwerdestelle (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), eine betriebliche Schlichtungsstelle bei Mobbing sowie Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis. An die verschiedenen Stellen seien, so die Antwort, 16 Meldungen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, 23 Berichte über Diskriminierung oder Belästigung, 83 Vorwürfe wegen sexueller Belästigung sowie neun das AGG betreffende Beschwerden eingegangen. Nach hierarchischen Positionen werde an der FhG nicht aufgeschlüsselt.
Die HGF hat ihr Meldesystem nach Angaben der Regierung an die Struktur der Einrichtung angelehnt, sodass es in den einzelnen Helmholtz-Zentren jeweils Ombudspersonen gebe. Zusätzlich arbeite die HGF mit einer zentralen Ombudsperson, Gleichstellungsbeauftragten, Betriebsräten und psychologischen Diensten sowie externen Anlaufstellen. Dort seien in den letzten fünf Jahren rund 60 Fälle von Fehlverhalten in der Personalführung und circa 30 Beschwerden wegen Sexismus und sexualisierter Gewalt gemeldet worden. Dazu kämen etwa 80 Fälle anderer Formen von Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt und etwa 10 Fälle anderweitigen Fehlverhaltens. Mehr als die Hälfte der Meldungen habe sich auf Vorgesetzte bezogen. 2024 seien zudem vier Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten bearbeitet worden.
Die WGL hat laut Bundesregierung jede ihrer Einrichtungen mit einer Ombudsperson besetzt und nutzt sowohl interne als auch externe Anlaufstellen sowie ein zentrales Ombudsgremium, dessen vier Mitglieder vom Senat gewählt werden. Insgesamt seien hier 85 Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens, 114 Fälle von Fehlverhalten in der Personalführung, 16 Fälle von Sexismus, drei Fälle von sexualisierter Gewalt, 47 Fälle anderer Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt sowie 57 Fälle anderen Fehlverhaltens gemeldet worden. Davon hätten sich 142 auf Vorgesetzte bezogen, 14 auf unterstellte Personen und 72 auf gleichrangige Kolleginnen oder Kollegen. Zu 94 Meldungen gebe es keine Angaben.
Untersuchungen können sich über lange Zeit hinziehen
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass das MPG in circa 20 Prozent der untersuchten Fälle konkrete Maßnahmen getroffen habe. Die FhG gab an, bei drei Fällen aus dem elektronischen Hinweissystem Maßnahmen eingeleitet zu haben. Bei der HGF hätten die "meisten" untersuchten Fälle – dies traf demnach auf 75 Prozent der Beschwerden aus 2024 und 2025 zu – Konsequenzen für die Mitarbeitenden gehabt. Die WGL leitete in 63 Fällen konkrete Maßnahmen ein.
Bezüglich der Dauer der Untersuchungen gaben die Forschungsgemeinschaften an, von Fall zu Fall zwischen einigen Wochen und einigen Monaten zu benötigen. Auch die Bandbreite der Maßnahmen ist groß. Sie reichen von Verwarnungen und Vermittlungen über Schulungen oder Coachings bis hin zu Abmahnungen und Kündigungen.
Nach Angabe der Bundesregierung werden die Rahmenbedingungen des Wissenschaftssystems – darunter auch gute Governance und Compliance-Standards in außeruniversitären Forschungseinrichtungen – regelmäßig in den Gremien der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz thematisiert, um Machtmissbrauch und ähnlich gelagertem Fehlverhalten vorzubeugen.
hae