Das Foto zeigt eine Skulptur Ernst Moritz Arndts vor der Universität Greifswald
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Universität Greifswald
Ministerium prüft Beschwerden

Der Beschluss des Greifswalder Uni-Senats, auf den Namen "Ernst Moritz Arndt" zu verzichten, wird jetzt vom Kultusministerium überprüft.

09.02.2018

Das Kultusministerium in Mecklenburg-Vorpommern kann mit der Prüfung des Beschlusses des Greifswalder Uni-Senats zum umstrittenen Namenspatron "Ernst Moritz Arndt" beginnen. Wie ein Sprecher des Ministeriums sagte, liegt dem Ministerium der Senatsbeschluss nun vor. Zudem seien bislang vier Beschwerden eingegangen, darunter eine beim Landtag eingereichte Petition.

Der Beschluss werde nun auf das rechtmäßige Zustandekommen und auf die Vereinbarkeit mit dem Landeshochschulgesetz hin überprüft. Inhaltliche oder Zweckmäßigkeitserwägungen spielten bei der Prüfung keine Rolle, da es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Universität handele, hieß es weiter. Auf einen Zeitpunkt, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, legte sich das Ministerium nicht fest. Der Universitätssenat als höchstes Hochschulgremium hatte im Januar mit 27 gegen acht Stimmen beschlossen, auf den 1933 zuerkannten Namen «Ernst Moritz Arndt» zu verzichten. Allerdings soll der Namenszusatz unter bestimmten Voraussetzungen vorangestellt werden können. Dies soll künftig eine Ordnung regeln.

Mit dem Beschluss wollte der Senat die Wogen in dem seit mehr als einem Jahr verbittert geführten Streit glätten. Bereits vor einem Jahr hatte der Senat für die komplette Ablehnung des Namens gestimmt. Dieser Beschluss war damals vom Kultusministerium wegen Rechtsmängeln in der Grundordnung nicht anerkannt worden. Die Universität änderte daraufhin die Grundordnung.

Zu den Beschwerdeführern gegen den Beschluss gehört der emeritierte Betriebswirtschaftsprofessor Manfred Matschke. Seiner Auffassung zufolge ist die aktuelle Grundordnung, auf der der Senat im Januar den Beschluss fasste, nicht ordnungsgemäß zustande gekommen. Damit seien die Beschlüsse des Engeren und des Erweiterten Senats ein rechtliches Nullum. Zudem verstoße die Kompromissvariante -  wie vom Senat beschlossen - gegen das Landeshochschulgesetz. Der Einreicher der Petition ist ein Bürger aus Rostock.

dpa/gri